Seit Januar keine einzige Online-Durchsuchung
Seit Anfang des Jahres sind für die so genannte Online-Durchsuchung die gesetzlichen Grundlagen geschaffen worden. Dennoch wurde diese Möglichkeit noch kein einziges Mal bei Ermittlungen angewandt.
Das erklärte das Bundeskriminalamt auf eine Anfrage der Tageszeitung taz. Dennoch, so der Sprecher weiter, könne die Polizei nicht auf diese Möglichkeit verzichten.
“In Zeiten der terroristischen Bedrohung halten wir die Online-Durchsuchung dennoch für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument”, zitiert die taz den BKA-Sprecher.
Auch in Bayern habe es noch keinen einzigen Fall gegeben, bei dem dieses polizeiliche Instrument angewandt worden sei, heißt es aus dem bayerischen Innenministerium. Bayern erlaubt als einziges Bundesland der Landespolizei (LKA) den Einsatz der Online-Durchsuchung.
Die Online-Durchsuchung ist auch ein Streitpunkt bei den Koalitionsverhandlungen zwischen FDP und Union. Die FDP drängt auf eine Entschärfung des BKA-Gesetzes und auch gegen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat sich die FDP ausgesprochen.