So schützen Sie sich gegen Cybersquatting
Ein gezieltes Management von Domains steht dabei an erster Stelle. Selbst ein kleines Produktportfolio ergibt – in einzelne Domains umgesetzt – schnell eine Vielzahl zugehöriger Internetadressen. Ein strategischer Sieben-Punkte-Plan für das Domain-Management verhindert Irrwege in der Online-Welt.
7. Rückgewinnung von Domainnamen mit schiedsgerichtlichen und nichttraditionellen Methoden
Für den Fall, dass Domains zurückerobert werden müssen, kommen neben gerichtlichen Verfahren auch schiedsgerichtliche und nichttraditionelle Methoden in Betracht.
Schiedsgerichtliche Methoden. Zu den gebräuchlichsten Methoden, um Domains wiederzugewinnen, zählen UDRP-Verfahren von ICANN. 85 Prozent der UDRP-Fälle werden zugunsten der Beschwerdeführer entschieden und verursachen Kosten von meist unter 10.000 US-Dollar.
Um ein UDRP-Verfahren zu gewinnen muss ein Unternehmen beweisen, dass die Domain mit der Marke, an der es Rechte hält, identisch oder ihr zumindest zum Verwechseln ähnlich ist. Zusätzlich muss gezeigt werden, dass der aktuelle Registrant kein legitimes Interesse an dem Domainnamen hat. Schließlich sind böswillige Registrierung und Verwendung nachzuweisen. Als Beweise hierfür gelten etwa der Versuch, die Domain zu verkaufen, sie auf Seiten mit pornografischem Inhalt umzuleiten oder die Umleitung von Traffic, der eigentlich auf die Seite des beschwerdeführenden Unternehmens abzielt. Schiedsgerichtsverfahren gibt es zwar auch für ccTLDs, allerdings nur in rund 23 Prozent der Fälle.
ACPA steht für Anti-Cybersquatting Protection Act, ein US-amerikanisches Gesetz gegen Markenmissbrauch. Nach ACPA ist es verboten, Domains von Markeninhabern freikaufen zu lassen, die betreffenden Domainnamen öffentlich zum Kauf anzubieten, Internetnutzer auf pornografische Seiten umzuleiten sowie Domains bekannter Marken vorrätig zu halten und betrügerisch einzusetzen. Einstweilige Verfügungen sind auf Basis von ACPA schneller zu erreichen als mit UDRP. Die im Rahmen von ACPA festgelegten Entschädigungssummen reichen von 1000 bis 100.000 Dollar pro Domainrechtsverletzung plus Rechtsanwaltskosten.
Ein weiteres US-Gesetz ist der Digital Millennium Copyright Act (DMCA), das diesmal den Internet Service Provider (ISP) mit einem Safe-Harbor-Abkommen schützt, sofern dieser einen Agenten einsetzt, der Meldungen von Verstößen entgegennimmt sowie Anzeigeverfahren und die Deaktivierung der betreffenden Domains einleitet. Markeneigentümer, die sich auf DMCA berufen, müssen die Verletzung dem Agenten des ISPs unter Beschreibung der Markenrechtsverletzung, Angabe der eigenen Kontaktinformationen und Beeidigung der Richtigkeit der Angaben anzeigen. DMCA führt häufig zu schnellen Ergebnissen.
Nichttraditionelle Methoden eignen sich, wenn UDRP oder gerichtliche Auseinandersetzungen zum Beispiel wegen der damit verbundenen öffentlichen Aufmerksamkeit oder Dauer nicht in Frage kommen. In diesen Fällen kann ein Dienstleister, der Services für die Domain-Akquisition anbietet, die gewünschten Domains für das Unternehmen anonym und oft kostengünstiger erwerben als das Unternehmen selbst.
Eine weitere Möglichkeit Domainnamen schnell wiederzuerlangen, bietet die Meldung inkorrekter Whois-Angaben an ICANN.
Drängt die Zeit nicht, können auch die Ablaufdaten von Domains beobachtet und die gegebenenfalls freiwerdenden Namen zum entsprechenden Zeitpunkt registriert werden. Allerdings eignet sich diese Methode nur in Fällen, in denen der Erwerb ein “nice to have” und nicht ein Muss ist.