Die Rechtspolitische Sprecherin der FDP, Sabine Leutheuser-Schnarrenberger, kommentierte, dass es vermutlich daran liege, weil die Einigung in diesen Punkten nichts kostet. Nun soll das BKA-Gesetz und damit das Thema Online-Durchsuchung, die Internetsperren, die Vorratsdatenspeicherung und auch der Schutz von Berufsgeheimnisträgern, wie Journalisten, Anwälten oder Pfarrern nachgebessert werden.
Bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes soll die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt werden. Der Richterspruch wird für das Frühjahr kommenden Jahres erwartet. Bis dahin soll, laut Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Nutzung der Daten auf schwere Gefahrensituationen beschränkt werden.
Ausgesetzt werden sollen auch die bereits im Vorfeld von der FDP kritisierten Internet-Stoppschilder, die den Zugang zu Kinderpornografie erschweren sollen. Die FDP hat sich jetzt mit dem Grundsatz “Löschen statt sperren” durchgesetzt. Zwölf Monate soll geprüft werden, ob diese Maßnahme greift, oder ob doch Sperren über schwarze Listen nötig sind. Für Leutheuser-Schnarrenberger ein “echter Durchbruch”.
Die FDP konnte auch Änderungen im BKA-Gesetz im Koalitionsvertrag durchsetzen. Die Liberalen konnten erreichen, dass künftig solche Untersuchungen nur noch auf Antrag der Bundesanwaltschaft durchgeführt werden können. Die Große Koalition hatte diese Entscheidung bei einem normalen Amtsrichter verortet. Zudem sollen außer dem Bundeskriminalamt keine weiteren Behörden, wie etwa Geheimdienste, von dieser Ermittlungsmethode Gebrauch machen dürfen.
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Lichtblick ...
... na also, geht doch ... alle Dinge da, wo sie hingehören ... die Strafverfolgung bei den entsprechenden Behörden, die Steuern vorzugsweise in die Taschen der Bürger, die Vorrats-Daten uter Verschluß und der Lauschangriff beim Bundesanwalt ... bravo FDP!