Dieser Bescheid stammt von dem Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix. Inzwischen hat auch ein Bahnsprecher den Eingang des Bescheides bestätigt. Laut Informationen der Süddeutschen Zeitung muss das Unternehmen 1,1 Millionen Euro bezahlen.
Mit Verweis auf das laufende Verfahren gibt es vom Datenschutzbeauftragten Dix keine weiteren Angaben. Jedoch hat die Bahn offenbar 14 Tage Zeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.
In den Jahren von 1998 bis 2006 hatte die Bahn die Daten von Mitarbeitern überprüft. Mit diesen Untersuchungen sollte gegen Korruptionsfälle bei der Bahn ermittelt werden. Teilweise sind auch Angehörige von Mitarbeitern durch die Bahn ausspioniert worden.
Die interne Sicherheitsabteilung wie auch die Abteilung, die für Korruptionsbekämpfung zuständig ist, soll laut dem Bescheid gegen den Datenschutz, das Betriebsverfassungsgesetz, das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer sowie gegen Konzernrichtlinien verstoßen und sich somit strafbar gemacht haben.
Im Zuge der Ermittlungen wurde auch bekannt, dass externe Detekteien unter anderem auch Gesundheitsdaten von Mitarbeitern erhoben hätten. Laut Bericht der Süddeutschen Zeitung sei dies jedoch nicht Teil des Bescheides.
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