Mit der neuen Richtlinie, die eine ältere Verordnung aus dem Jahre 1987 ablöst, soll es Betreibern erleichtert werden im 900-MHz-Band neue Dienste anzubieten. Die derzeit genutzten GSM-Systeme werden auch weiterhin in den angestammten Frequenzbereichen betrieben werden, heißt es in einer Mitteilung der EU.
Die nationalen Behörden haben nun sechs Monate Zeit, um die Richtlinie umzusetzen und die Entscheidung anzuwenden, damit die GSM-Frequenzen tatsächlich für 3G-Dienste zur Verfügung stehen. Bei einer Öffnung bestehender GSM-Lizenzen werden die nationalen Regulierungsbehörden auch den Wettbewerb zwischen den Mobilfunkbetreibern berücksichtigen und etwaigen Wettbewerbsverzerrungen entsprechend dem EU-Telekommunikationsrecht entgegenwirken müssen.
In der Entscheidung vorgesehen ist außerdem die Möglichkeit von Änderungen zwecks Aufnahme technischer Nutzungsparameter für weitere Nicht-GSM-Systeme, deren Kompatibilität zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden kann.
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