Koalitionsvertrag: Was für die ITK-Branche wichtig ist
silicon.de hat den 126-seitigen Koalitionsvertrag von Union und FDP nach den Inhalten durchforstet, die die ITK-Branche betreffen und die wichtigsten Aussagen ausgewählt. Der Vertrag lag bis Redaktionsschluss als ‘Entwurf’ vor. Die FDP hat dem Entwurf bereits zugestimmt, das Placet von CDU und CSU gilt als sicher.
Wir werden dabei insbesondere unser Augenmerk auf Aufklärung legen. Die Sensibilität für den Schutz der eigenen Daten muss gestärkt, der Selbstdatenschutz erleichtert werden, um Datenmissbrauch vorzubeugen. Wir werden deshalb prüfen, wie durch die Anpassung des Datenschutzrechts der Schutz personenbezogener Daten im Internet verbessert werden kann, erwarten dabei aber auch von jedem Einzelnen einen verantwortungsvollen Umgang mit seinen persönlichen Daten im Internet.
Betrug und Identitätsdiebstahl im Internet müssen konsequent verfolgt werden und zugleich müssen Möglichkeiten der sicheren Kommunikation mehr in den Mittelpunkt gerückt werden. Kinder und Jugendliche werden wir durch konsequente Durchsetzung des geltenden Jugendschutzrechts vor ungeeigneten Inhalten schützen.
Wir werden gemeinsam mit den Ländern Möglichkeiten der verbesserten Strafverfolgung in Kommunikationsnetzen wie zum Beispiel Internetstreifen durch die Polizei, Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften für Kriminalität im Internet oder erleichterte elektronische Kontaktaufnahme mit der Polizei anstreben. Gleichermaßen werden wir uns auf internationaler Ebene für Lösungen stark machen, um Kinderpornographie sowie Kriminalität allgemein im Internet besser bekämpfen zu können.
In der Informationsgesellschaft liegen große Chancen auch für die öffentliche Verwaltung. Wir werden daher E-Government weiter fördern und dazu wo und soweit notwendig, rechtliche Regelungen anpassen (E-Government-Gesetz). Besonderes Augenmerk werden wir dabei auf die Schaffung der Voraussetzungen für sichere Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen mit der Verwaltung legen.
Die in der EU-Dienstleistungsrichtlinie vorgesehenen elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten mit Behörden sehen wir als große Chance für einen Modernisierungsschub in der Verwaltung an. Wir werden so schnell als möglich die Voraussetzungen im Verwaltungsverfahrensrecht schaffen, um rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren zu gewährleisten.