Koalitionsvertrag: Was für die ITK-Branche wichtig ist
silicon.de hat den 126-seitigen Koalitionsvertrag von Union und FDP nach den Inhalten durchforstet, die die ITK-Branche betreffen und die wichtigsten Aussagen ausgewählt. Der Vertrag lag bis Redaktionsschluss als ‘Entwurf’ vor. Die FDP hat dem Entwurf bereits zugestimmt, das Placet von CDU und CSU gilt als sicher.
Dabei setzen wir mit Blick auf eine verbesserte Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern auf die anwenderfreundliche Weiterentwicklung am Markt entwickelter sicherer elektronischer Kommunikation und Identifikation in neuen Medien. Dabei kann der freiwillige Identitätsnachweis mit dem elektronischen Personalausweis eine Möglichkeit darstellen.
Wir werden ein De-Mail-Gesetz verabschieden und dabei die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt und die Stellungnahmen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder berücksichtigen. Hierdurch wollen wir den Unternehmen die Möglichkeit geben, Geschäftsprozesse elektronisch abzuwickeln.
Die Informationstechnik des Bundes bedarf der Konzentration, Standardisierung und Effizienzsteigerung sowie Bündelung vorhandener Ressourcen. Wir werden hierzu den Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik stärken. Wir prüfen, wie die IT des Bundes sich zukünftig an offenen Standards orientieren und dabei auch Open-Source-Lösungen berücksichtigen kann.
Wir werden uns für eine Stärkung der IT-Sicherheit im öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich einsetzen, um vor allem kritische IT-Systeme vor Angriffen zu schützen. Hierzu wollen wir insbesondere durch Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit die Menschen zu mehr Selbstschutz und die Nutzung sicherer IT-Produkte anzuregen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik werden wir mit dieser Zielrichtung stärken.
Die Risiken der Digitalisierung, die es ermöglicht, quasi auf Knopfdruck Daten zusammenzuführen und durch die Auswertung digitaler Spuren umfassende Persönlichkeitsprofile zu bilden, dürfen nicht durch staatliches Handeln verstärkt werden. Wir werden daher das vom Bundesverfassungsgericht formulierte Recht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme bei der gesetzlichen Ausgestaltung der IT beachten. Wir lehnen eine generelle Überwachung des Internetdatenverkehrs ab.