Postbank missbraucht Kundendaten
Die Stiftung Warentest hat der Postbank systematische Verstöße gegen den Datenschutz vorgeworfen. Die Postbank gewähre Handelsvertretern detaillierten Einblick in Millionen Girokonten ihrer Kunden. Damit wolle sie den Verkauf ihrer Produkte fördern.
Laut Datenschutzbehörde von Nordrhein-Westfalen sei dies jedoch verboten, teilte die Stiftung Warentest mit. Der zur Stiftung gehörenden Zeitschrift ‘Finanztest’ liegen demnach auch zahlreiche Kontoauszüge von Prominenten vor.
Nach diesen Angaben brauchen freie Handelsvertreter lediglich den Namen und das Geburtsdatum von Kunden in eine Unternehmensdatenbank einzugeben. Dann können sie nicht nur sehen, wie viel Geld ein Kunde auf dem Konto hat – sie haben ebenso Einsicht in alle Kontobewegungen. Auch wenn der Kontoinhaber der Weitergabe seiner Daten an die freien Mitarbeiter nicht zugestimmt hat, kann der Berater die Kontodaten lesen.
Die Daten sollen laut interner Anweisung freien Mitarbeitern der 2006 gegründeten Postbank Finanzberatung AG bei ihrer Arbeit helfen. Das Vertriebsunternehmen mit etwa 4000 Handelsvertretern verkauft Produkte der Postbank und der BHW Bausparkasse. Sobald ein höherer Geldbetrag auf einem Konto eingeht, können die Berater den Kunden anrufen, um Geldanlagen zu verkaufen.
Finanztest liegen nach eigenen Angaben Kontodaten und Briefwechsel zahlreicher Personen aus dieser Datenbank vor. Darunter sind auch Prominente wie zum Beispiel Axel-Springer-Vorstand Mathias Döpfner, der frühere Präsident von Borussia Dortmund, Gerd Niebaum, oder der Vorstand der Stiftung Warentest, Werner Brinkmann. Sie alle haben der Weitergabe ihrer Daten laut Dateneintrag nicht zugestimmt. Die Kontodaten einzelner Chefs der Postbank-Gruppe sind hingegen nach Recherchen von Finanztest vor dem Blick der Berater extra geschützt.
Mit der Weitergabe dieser Daten verstößt die Postbank gegen Datenschutzbestimmungen – und das ist ihr nach Meinung der Stiftung Warentest bewusst. Aus Finanztest vorliegenden Arbeitsanweisungen des Postbankvertriebs gehe hervor, dass die Mitarbeiter auch dann auf die Daten zugreifen können, wenn ein Kunde dem überhaupt nicht zugestimmt hat.