Keine Strafe für ehemaligen Infineon-Chef

Der Hauptvorwurf der Bestechlichkeit habe nicht nachgewiesen werden können, so der Richter. Die restlichen Anklagepunkte hängen mit dem Hauptvorwurf der Bestechlichkeit zusammen und sind daher ebenfalls eingestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte Schumacher vorgeworfen, in den Jahren zwischen 2000 und 2003 sich über den Sponsorenvermittler Udo Schneider private Autorennen finanziert zu haben. Schumacher hatte stets seine Unschuld beteuert. Vor Gericht wurde Schumacher lediglich von Udo Schneider belastet.

Silicon-Redaktion

Recent Posts

Mehr Datenschutz in der Montage

Assistenzsysteme unterstützen Monteure bei der Arbeit. Zu oft zahlt man jedoch mit den eigenen Daten…

15 Stunden ago

Cyber Resilience Act: Countdown läuft

Hersteller werden stärker in die Pflicht genommen, den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte in den Blick…

16 Stunden ago

KI auf dem Prüfstand

LLMs besitzen einerseits innovative neue Fähigkeiten, stellen Unternehmen allerdings auch vor diverse Herausforderungen: ob EU…

2 Tagen ago

Rechenzentren: Deutschland verliert Anschluss

Server-Ausbau in den USA und China macht große Fortschritte, deutscher Weltmarktanteil sinkt. Lichtblicke in Frankfurt…

2 Tagen ago

KI steigert Nachfrage nach hybriden Workplace-Umgebungen

Der Markt für Workplace Services gerät in Bewegung. Das bestmögliche digitale Nutzererlebnis gilt als Schlüssel…

2 Tagen ago

Hagebau erreicht E-Mail-Sicherheit mit der NoSpamProxy Cloud

Schutz für 10.000 Postfächer über rund 200 Domains: Private-Stack-Variante kombiniert Vorteile einer Cloud-Lösung mit Sicherheit…

3 Tagen ago