Der Hauptvorwurf der Bestechlichkeit habe nicht nachgewiesen werden können, so der Richter. Die restlichen Anklagepunkte hängen mit dem Hauptvorwurf der Bestechlichkeit zusammen und sind daher ebenfalls eingestellt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte Schumacher vorgeworfen, in den Jahren zwischen 2000 und 2003 sich über den Sponsorenvermittler Udo Schneider private Autorennen finanziert zu haben. Schumacher hatte stets seine Unschuld beteuert. Vor Gericht wurde Schumacher lediglich von Udo Schneider belastet.
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