Ferner wird dem Duo vorgeworfen, Gelder von Verbrauchern im In- und Ausland per Vorkasse kassiert zu haben, ohne die bestellten Waren auszuliefern. Die Tatverdächtigen waren ins Visier der Ermittler geraten, nachdem von ihnen vertriebene Software beim Produkt-Identifikations-Service (PID-Service) von Microsoft eingegangen war. Der Hersteller erwirkte eine einstweilige Verfügung und erstattete Strafanzeige.

In der Anklage der Staatsanwaltschaft Erfurt vom 7. August 2009 wird den Verdächtigen vorgeworfen, in einem Zeitraum von knapp zweieinhalb Jahren an über 260 Abnehmer illegale Software verkauft zu haben. In den meisten Fällen handelte es sich um gefälschte Office-97-Professional-Software. Allein hiermit sollen die Beschuldigten fast 40.000 Euro umgesetzt haben.

Die Tatverdächtigen wurden von einer Einheit des LKA Thüringen verdeckt beobachtet, die auf die Aufklärung von Computerstraftaten spezialisiert ist. Heute wurden die Büro- und Wohnräume durchsucht und die Verdächtigen festgenommen. Beide Männer wurden dem Haftrichter vorgeführt, ihnen drohen Strafen von bis zu fünf Jahren Haft.

Die Festgenommenen handeln nach Auskunft von Microsoft seit mehreren Jahren mit Software. Obwohl sie Kenntnis davon hatten, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, bestritten sie ihren Lebensunterhalt auch weiterhin zum Teil mit dem Verkauf von Software über das Internet. Da der Verdacht besteht, dass sie auch nach einer früheren Durchsuchung weiterhin Raubkopien verkauft haben, wurden weitere Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Angeklagten sind vorbestraft.

Silicon-Redaktion

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