Nach Auskunft des Vorsitzenden Richters Peter Noll gab es für keinen dieser Punkte einen Tatnachweis. So sei nicht bewiesen, dass Schumacher vom früheren Geschäftspartner Udo Schneider Schmiergeld angenommen habe. Dies gelte auch für die Anklagepunkt Untreue und versuchter Betrug.
Das Gericht beschloss, den Prozess gegen eine Geldauflage von 200.000 Euro einzustellen. Die Geldauflage wurde wegen Steuerdelikten verhängt. Die Hälfte erhält die Staatskasse, der Rest geht an gemeinnützigen Einrichtungen und Vereine wie die Anti-Korruptionsorganisation Transparency International. Nach Auskunft Nolls machte das Gericht die Verfahrensdauer zu Gunsten Schumachers geltend. Die Ermittlungen hatten sich über mehr als vier Jahre erstreckt.
Zahlt Schumacher die Geldauflage, bleibt er ‘nicht vorbestraft’. Der Ex-Chef von Infineon führt mittlerweile das chinesische Halbleiterunternehmen Grace Semiconductor und hatte stets bestritten, Schmiergeld angenommen zu haben. Sein früherer Geschäftspartner Schneider hatte vor Gericht das Gegenteil ausgesagt – allerdings als einziger Belastungszeuge.
Schneider organisierte früher das Sportsponsoring von Infineon und hatte behauptet, dass sich Schumacher von ihm private Autorennen finanzieren ließ. Zum Prozessbeginn warf Schumacher Schneider vor, ihn erpresst zu haben. Schneider habe Geld dafür gefordert, dass er zugunsten Schumachers aussage.
Schneider hatte in einem anderen Prozess bereits Schmiergeldzahlungen an Infineon-Manager eingeräumt und wurde daraufhin im Herbst 2006 zu vier Jahren Haft verurteilt. Durch die Bestechung wollte sich Schneider lukrative Werbeverträge mit Infineon im Motorsportbereich sichern.
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