Der aus Erlangen stammende Mann hatte demnach Daten von mehr als einer Million Nutzern aus SchülerVZ kopiert und wollte von den Betreibern 80.000 Euro erpressen. Andernfalls drohte er damit, die Daten nach Osteuropa zu verkaufen. Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft räumte der Verdächtige den Erpressungsversuch ein. Am 31. Oktober wurde der Mann erhängt in seiner Zelle gefunden.
SchülerVZ ist nach eigenen Angaben Europas größtes Online-Netzwerk für Schüler ab 12 Jahren. Demnach sind derzeit fünf Millionen Schüler in SchülerVZ aktiv. Das Netzwerk gehört zum Saarbrücker Unternehmen VZnet Netzwerke Ltd., das wiederum im Besitz der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck ist.
Unter den entwendeten Daten waren Angaben wie Name, Schule, Geschlecht, Alter sowie Profilfotos. Vermutlich wurde ein automatisiertes Datensammelprogramm für den Diebstahl verwendet. Zudem soll mindestens ein zweiter Hacker die Sicherheitsmechanismen des Netzwerks umgangen haben. Dem Blog netzpolitik.org wurden nach eigenen Angaben über eine Million Datensätze zugespielt.
Den SchülerVZ-Betreibern zufolge wurden keine Post- oder E-Mail-Adressen, Zugangsdaten, Telefonnummern und Fotoalben entwendet. Man habe “sofort Maßnahmen ergriffen, um weitere illegale Zugriffe auszuschließen”, hieß es.
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Unverständnis
Man kann bei der Betrachtung des Vorganges nur staunen .
Wenn ich das richtig verstehe, hat jemand öffentliche Daten gesammelt.
Daten die von den Besitzern bewusst, vermutlich leichtfertig , als öffentlich bezeichnet wurden .
Dann hat er die Betreiber, Profis der EDV und des Verlagswesens darauf aufmerksam gemacht , dass das Bereitstellen solcher Mengen öffentlicher maschinenlesbarer Daten im Zeitalter von PC & co auch bedenkliche Auswirkungen haben kann.
DAnn wird er dafür verhaftet.
Entschuldigung,
dass die Daten sammelbar sind hat der Betreiber doch billigend und auch bewusst in Kauf genommen .
Wenn also jemand kommt und sagt:
Ich biete Dir Deine öffentlichen Daten an, dann muss der Betreiber doch nur lächeln, denn ....
dass er frueher oder später darauf angesprochen wird muss dem Betreiber doch klar gewesen sein.
Denn Crawlern sind stand der Technik .
Wie kann der Schüler von der Polizei verhaftet werden ?
Muss der Betreiber ja wohl die Polizei verständigt haben .....
Und dann fraegt man sich schon warum, mit welcher Begründung wird verhaftet ?
Verhaftet weil öffentliche Daten maschinell gesammelt und eventuell zum Verkauf angeboten wurden ?
Werden die Suchmaschinen auch verhaftet ?
Wer ist dabei bestrafbar?
Und wie kann es dazu kommen dass ein Schüler dafür auch nur eine einzige Minute in U- Haft sitzt ?
U-haft mit Todesfolge ?
Ein Abbild von Willkür ?
Ein Abbild der Justitz ?
Alles für die Gerechtigkeit ?
Alles für die Grossen ?
Viele Frage die jeder für sich beantworten kann um sich sein eigenes Bild vom Vorgehen der Justitz und den übrigen Beteiligten zu bilden .