Ähnlich äußerte sich auch eine vzbv-Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur AP. Grundsätzlich dürften Unternehmen die Daten der Kunden nach dem sogenannten Listenprivileg verkaufen. Bestimmte Daten wie Name, Anschrift, Geburtsjahr und die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kundengruppe dürften weitergebenen werden. Andere Daten wie die Bankverbindung oder Angaben zur Zahlungsmoral seien aber tabu.
Da nicht abschließend geklärt sei, ob das Listenprivileg im Konkursfall gelte oder nicht, sollten Kunden jetzt aktiv werden und der Datenweitergabe vorsorglich widersprechen. Der vzbv stellt auf seiner Homepage ein Musterschreiben zur Verfügung, mit dem Quelle-Kunden die Löschung ihrer Daten verlangen können. Gerichtet ist das Schreiben an den Datenschutzbeauftragten des Versandunternehmens.
Quelle-Sprecher Thomas Schulz bestätigte, dass es für die Datensätze “ernsthafte Kaufinteressenten” gebe. Das Unternehmen werde sich aber strikt an das geltende Datenschutzgesetz halten. “Insolvenzrecht bricht nicht die Datenschutzbestimmungen”, sagte Schulz. Der Quelle-Datenschutzbeauftragte sei eng in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Im Tausenderpack zahlen Handelsfirmen an sogenannte Adressbroker demnach zwischen 300 und 900 Euro für aktuelle Adressen. Bei Quelle geht es rund acht Millionen Datensätze.
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