Die Verbraucherschützer fordern daher, nach dem Ende des Ausverkaufs sämtliche Kundendaten zu löschen. Das Ende von Quelle dürfe “nicht zu einem Datenschlussverkauf” führen, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Gerd Billen. “Der Konkursverwalter muss dafür sorgen, dass Kundendaten nach Abwicklung aller Vertragsbeziehungen gelöscht werden”, so Billen.
Nach seiner Einschätzung ist im Konkursfall ein Weiterverkauf von Kundendaten gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes nicht zulässig. Wenn Unternehmensteile aufgelöst würden, müssten vorhandene Kundendaten getilgt werden.
Ganz so eindeutig ist die Sachlage aber offenbar nicht – denn an dieser Stelle streiten sich sogar die Experten. Widerspruch kommt beispielsweise von Manfred Ilgenfritz, der in der Regierung von Mittelfranken das Landesamt für Datenschutzaufsicht leitet. “Ich wüsste keine Rechtsgrundlage, wieso das nicht zulässig sein sollte.” Quelle-Kunden könnten aber die Löschung ihrer Daten beantragen.
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