Die Änderungen treten ab dem 1. Januar 2010 in Kraft. Hintergrund sind EU-Vorgaben, durch die grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der europäischen Staaten vereinfacht werden sollen. Neu sind vor allem die Prinzipien für den Dienstleistungsort.
Bislang wurden die Leistungen im Land des Dienstleisters besteuert. Ab dem nächsten Jahr müssen Dienstleistungen und Güterbeförderungen grundsätzlich an dem Ort besteuert werden, an dem sie auch eingesetzt werden. Das gilt jedoch ausschließlich für Leistungen zwischen Unternehmen, nicht zwischen Unternehmen und Kunden.
Hinzu kommen neue Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten, die rechtzeitig in die IT-Landschaft eingebunden werden müssen. Ebenfalls neu: Die Rückerstattung der Auslandsumsatzsteuer wird künftig elektronisch beantragt.
Damit sich Firmen auf diese Umstellungen einstellen können hat Sage gemeinsam mit dem Forum Verlag ein Online-Informationsportal eingerichtet. Neben einem Leitfaden gibt es hier auch einen Schnelltest, der Firmen einen ersten Eindruck davon verschaffen soll, ob sie auf die Veränderungen vorbereitet sind.
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