Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die bisherige Rechtsprechung höchstrichterlich bestätigt. Ein Forenbetreiber muss zweifelhafte Beiträge seiner Nutzer entfernen, wenn er von einer solchen Rechtsverletzung erfährt. “Forenbetreiber brauchen nicht systematisch nach Raubkopien oder anderen unzulässigen Inhalten zu fahnden”, betont Smid. “Es müssen auch keine Einträge vor der Veröffentlichung zensiert werden – das würde ohnehin dem freiheitlichen Grundgedanken des Internets widersprechen.”
Vielmehr müssen Betroffene auf den Anbieter der Webseite zukommen. “Der Rechteinhaber muss konkret mitteilen, welcher Beitrag ihn stört und worauf er seine Beschwerde stützt.” Wenn ein Beitrag eindeutig unzulässig ist, muss der Forenbetreiber ihn sofort löschen. In komplizierten Fällen darf er sich aber die nötige Zeit nehmen, um das Anliegen zu prüfen.
Wenn Foren-Anbieter auf solche Beschwerden nicht schnellstmöglich reagieren, riskieren sie Schadenersatz-Forderungen. Darüber hinaus rät der Bitkom den Betreibern, Fotos von Nutzern nicht mit einem Logo oder Wasserzeichen des Forums zu versehen. Auch sollten Beiträge der Nutzer nicht als redaktionelle Inhalte der Betreiber präsentiert werden. Dann droht eine Mitverantwortung bei Urheberrechtsverletzungen.
Die Rechtsprechung hat aus Bitkom-Sicht zu einer Ausdehnung der Prüfungspflichten geführt, die für Webseiten-Anbieter nicht mehr hinnehmbar sind und teils europäischem Recht widersprechen. “Die Bundesregierung sollte im Telemediengesetz noch deutlicher machen, wie weit die Haftung der Web-Anbieter gehen darf”, fordert Smid. Dazu gibt es bereits eine Ankündigung im Koalitionsvertrag. Laut Bitkom liegen bereits Gesetzentwürfe aus der vergangenen Legislaturperiode in der Schublade.
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