Demnach darf Google nur noch Bücher ins Netz stellen, die in den USA, Australien, Kanada und Großbritannien verlegt wurden. Damit müsste das Unternehmen dann beispielsweise mit deutschen Schriftstellern und Verlagen ein gesondertes Abkommen schließen. Insgesamt wären mehr als 95 Prozent der Bücher, die in Deutschland oder in anderen Ländern außerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs verlegt wurden, nicht mehr Bestandteil des “Google Book Settlement”.
Mit dem neuen Vorschlag reagierten der Suchmaschinenanbieter und die US-Autoren auf die Kritik des US-Justizministeriums. Die Behörde befürchtete durch die vorherige Vereinbarung eine Gefährdung des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Auch die Open Book Alliance von Google-Rivale Microsoft und dem Internet Archive hatte die Pläne kritisiert. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte Mitte Oktober erklärt, dass sie es ablehne, “dass ohne jeden urheberrechtlichen Schutz die Bücher einfach eingescannt werden, wie dies von Google gemacht wird”.
Die neue Vereinbarung sieht zudem vor, dass Google-Konkurrenten wie Amazon oder Microsoft der Zugang zu eingescannten Büchern erleichtert wird. Über den Vorschlag muss nun ein New Yorker Richter entscheiden. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels reagierte mit Skepsis auf die neue Vereinbarung. Es sei nun zu befürchten, dass Europa, mit Ausnahme von Großbritannien, von der Buch-Digitalisierung abgeschnitten werde.
“Der Markt, den Google bedient, wird weitergehen. Man steht nun daneben und wird nicht mehr erfasst. Das bedeutet, dass das Englische weiterhin als Marktsprache schlechthin etabliert wird”, sagte der Vorsteher des Börsenvereins, Gottfried Honnefelder, in einem Rundfunkinterview. Nun sei es notwendig, auch in Europa ähnliche Mechanismen aufzubauen.
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