Wieder alles offen für gebrauchte Software
Der BGH will nun doch über die Rechtmäßigkeit des Handels mit gebrauchter Software entscheiden. Nun darf der Gebrauchtsoftwarehändler Usedsoft in Revision im Verfahren gegen Oracle gehen. Zuvor hatte das Oberlandesgericht München in diesem Fall eine Revision nicht zugelassen. Laut Oracle bleiben bis zu einer endgültigen Entscheidung die bisherigen Urteile rechtskräftig. Usedsoft hält deren Auslegung für falsch.
Wie Oracle mitteilt, will der Bundesgerichtshof laut Beschluss vom 12. November 2009 (Aktenzeichen I ZR 129/08) in einem Revisionsverfahren klären, ob der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen beziehungsweise der Weiterverkauf von Softwarelizenzen an Dritte rechtswidrig ist oder nicht.
Oracle klagt schon seit einigen Jahren gegen die Geschäftspraxis des Münchner Unternehmens. Vor etwa einem Jahr hatte die Auseinandersetzung vor dem Oberlandesgericht München mit einem Sieg für Oracle geendet. Das Gericht hatte gegen den Handel entschieden und auch eine Revision zum BGH nicht zugelassen. Der BGH hat nun die Beschwerde gegen das Münchner Urteil zugelassen und macht damit den Weg frei für eine Beschwerde gegen das Urteil.
Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider sieht den Beschluss des BGH als wichtigen Schritt zur Liberalisierung des Handels mit gebrauchter Software. “Die Entscheidung stützt die fundamentale Überzeugung führender Urheberrechtler, dass das von den meisten Experten mit Kopfschütteln quittierte Urteil des OLG München in Sachen Oracle dringend überprüft werden muss, weil es elementare Rechtsgrundsätze des deutschen Rechtsstaats missachtet.”
Der Behauptung der Firma Oracle, die BGH-Entscheidung lasse keine Tendenz erkennen, tritt Schneider ebenfalls entgegen. “Die Softwarehersteller wissen genau, dass der BGH in vergleichbaren Fällen stets zugunsten des freien Handels entschieden hat. So urteilte das Gericht in seiner ASP-Entscheidung, dass Software eine Sache ist – also kein Gut eigener Art, wie es die Hersteller gerne behaupten. Und schließlich war es ja der BGH, der im Jahr 2000 mit seinem OEM-Urteil überhaupt erst die rechtliche Grundlage für den Software-Gebrauchthandel schuf.”