Horst Köhler sperrt sich gegen Netz-Sperren
Bundespräsident Horst Köhler hat das umstrittene Gesetz für Internetsperren gegen Kinderpornographie vorerst gestoppt. Der Bundespräsident habe um “ergänzende Informationen” zu dem Gesetz gebeten, sagte Köhler Sprecher Martin Kothe. Erst nach der Auswertung dieser Informationen werde Köhler entscheiden, ob er das Gesetz unterschreibe oder nicht.
Das Gesetz war in der vergangenen Wahlperiode mit der Mehrheit der großen Koalition beschlossen worden. Angestoßen wurde es durch eine Initiative der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU). Das Gesetz sollte alle großen Internetanbieter in Deutschland verpflichten, bedenkliche Seiten durch ein Stopp-Schild zu blockieren. Dazu sollte das Bundeskriminalamt (BKA) den Unternehmen stets eine aktuelle Liste mit Adressen zur Verfügung stellen.
Der Bundestag hatte das Gesetz Mitte Juni verabschiedet, in Kraft treten sollte es ursprünglich am 1. August. Wegen der fehlenden Unterschrift des Bundespräsidenten konnte es jedoch noch nicht ausgefertigt und damit in Kraft gesetzt werden. Nach Meinung von Experten ist das Gesetz aber möglicherweise verfassungswidrig. In der Internetgemeinde hatte das geplante Gesetz von Anfang an für heftige Kritik gesorgt.
Braucht mehr Informationen: Bundespräsident Horst Köhler.
Foto: Bundespräsident.de
Vor diesem Hintergrund hatten sich Union und FDP bei ihren Koalitionsverhandlungen im Oktober darauf verständigt, die umstrittenen Bestimmungen nicht anzuwenden. Vorrang soll, auf Druck der FDP, die Löschung von Seiten haben und nicht mehr die Sperrung.
“Wir werden daher zunächst für ein Jahr kinderpornographische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes nicht sperren.” Stattdessen, heißt es im Koalitionsvertrag, sollten die Polizeibehörden “in enger Zusammenarbeit mit den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft wie der deutschen Internetbeschwerdestelle sowie dem Providernetzwerk Inhope die Löschung kinderpornographischer Seiten betreiben”. Nach einem Jahr solle dann “ergebnisoffen eine Neubewertung” vorgenommen werden.