Und so stellte sich den Richtern der Sachverhalt dar: In einem Online-Beitrag wurde über den Fußballspieler berichtet. Der Artikel enthielt Passagen, in denen darüber spekuliert wurde, ob er eine Affäre mit der ehemaligen Verlobten eines deutschen Tennisspielers habe. Schließlich habe er die Frau, so hieß es weiter in dem Artikel, mehrfach privat besucht und sich sogar mit ihr in der Öffentlichkeit präsentiert.
Der Kläger behauptete, dass es sich um reine Spekulationen handle und der Artikel nicht der Wahrheit entspreche. Daher begehrte er Unterlassung. Die Richter gaben dem Kläger Recht (Urteil vom 07.10.2009 – Az.: 325 O 191/0). Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass die angegriffene Berichterstattung das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verletze. Im Rahmen einer Abwägung trete das öffentliche Informationsinteresse in den Hintergrund.
Es könne nach Ansicht des Gerichts darinstehen, ob die aufgestellten Vermutungen über eine Affäre des Fußballspielers tatsächlich der Wahrheit entsprächen, denn zumindest handle es sich bei den Betroffenen nicht um herausgehobene Personen des Zeitgeschehens. Diese müssten es nicht hinnehmen, dass private Besuche und gemeinsame Restaurantaufenthalte Gegenstand pressemäßiger Erörterung würden.
Bezüglich der Mutmaßungen, dass zwischen den Betroffenen eine Liebesaffäre bestehe, sei das öffentliche Informationsinteresse noch geringer, so dass dem Persönlichkeitsschutz erst recht der Vorrang zu geben sei.
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Richtig so!
Ausnahmsweise mal eine Entscheidung eines Hamburger Gerichts mit Sinn und Verstand! M.E. geht es wirklich niemanden etwas an, wer mit wem und warum, egal wie "Prominent" ein Mensch sein mag. Diese Hetzjagden durch Paparazzi, die man oft mal mitbekommt, sind absolut ekelhaft und sollten als Schwerstkriminalität behandelt werden.
Ich hoffe, dieses Urteil beziet sich gleichermassen auch auf Printmedien, das geht aus dem Artikel leider nicht ganz hervor...
Zwei Seiten einer Medaille ...
Ich muss meinem Vorredner mit dem lustigen Pseudonym widersprechen.
Es gib nun einmal Berufe, die öffentliches Interesse beinhalten. Dazu gehören neben führenden Ämtern in der Politik nun mal auch unsere Fussballspieler.
Das war aber schon so BEVOR der Herr zum ersten Mal nach einem Ball trat und insofern musste er es wissen. Natürlich möchte niemand seinen Schmuddelkram in der Zeitung oder online lesen und ich stimme dem Gerichtsurteil insoweit zu, dass Mutmaßungen ohne vernünftige Recherche durchaus in einen Bereich gehören, den niemand etwas angeht. Aber generelles Desinteresse am Privatleben als Dekret vom Richter? Das halte ich für nicht richtig.
Allerdings lege ich sehr viel Zeit und Energie in den Fakt, meine Kinder vor Vorurteilen, Werbelügen und Mutmaßungen zu warnen, es muss schon stichhaltig und vernünftig recherchiert sein, was da am Ende zu lesen ist.
Immerhin sind gerade Fussballer Inspiration und Idol unserer Kinder; da möchte ich schon wissen, wen meine Tochter oder mein Sohn da anhimmeln und verehren.
Idol worauf bezogen
@Humer
bei der Einstellung frag ich mich dann natürlich sollen deine Kinder die spielerischen Fähigkeiten eines Fußballspielers oder doch eher sein Privatleben (was meiner Meinung nach eben PRIVATleben ist) anhimmeln??
... und wo soll denn dann da die Grenze bei (wenn wir schon bei den "wichtigsten" Leuten sind) den Fußballern gezofen werden: in der 1., der 2. Bundesliga, in der Regionalliga oder den Kreisvereinen?? Da dürfte ja jeder der mal gegen einen Ball tritt dann von öffentlichen Interesse sein!?!
Deshalb bin ich auch fest der Überzeugung, dass das Privatleben eben PRIVAT ist und auch bleiben soll!