Lex Telekom: EU kippt Telekommunikationsgesetz

So hatten Konkurrenten der Deutsche Telekom beklagt, dass durch das Gesetz und dem Aufbau des schnellen Internet-Netzes VDSL durch den Marktführer, ein neues Monopol geschaffen werde.

Nun kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu dem Schluss, “dass das TKG das Ermessen der Regulierungsbehörde hinsichtlich der Regulierung neuer Märkte in unzulässiger Weise einschränkt”. (Aktenzeichen: EuGH C-424/07). Damit folgt das oberste europäische Gericht der Empfehlung des Generalanwalts Poiares Maduro.

Nachdem die Telekom damit gedroht hatte, den drei Milliarden Euro teuren VDSL-Ausbau in den 50 größten deutschen Städten zu stoppen, trat das neue TKG 2004 in Kraft, das die Regulierungsferien festlegte. Durch die Neuregelung unterliegen neue Märkte nur dann der Regulierung durch die Bundesnetzagentur, wenn anderweitig der Wettbewerb langfristig verzerrt werde.

Berlin habe, so das EuGH die Bundesnetzagentur in unzulässiger Weise eingeschränkt. Laut EU-Recht müssen die nationalen Regulierungsbehörden prüfen, ob auf den Telekommunikationsmärkten Wettbewerb herrsche oder auch gegebenenfalls mit Auflagen für mehr Wettbewerb sorgen.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) begrüßt die Entscheidung aus Brüssel. Die Regulierungsferien hätten in der Praxis den Netzausbau und eine wirtschaftliche Netzauslastung behindert. Das TKG hätte alleine kurzfristigen Zielen marktbeherrschender Unternehmen gedient. So sei durch die alleinige Nutzung des VDSL-Netzes kein neuer Markt entstanden und die Verbraucher hätten aufgrund mangelnder Alternativangebote der Telekom erheblich Zusatzeinnahmen beschert.

Ein Telekom-Sprecher hingegen erklärte das Brüssler Urteil habe keine Auswirkungen auf den Markt, da der fragliche Paragraf des TKG bisher nicht angewandt worden sei. Auch habe die Telekom inzwischen das VDSL-Netz für den Wettbewerb geöffnet.

Silicon-Redaktion

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