Die Zweifel an der Kostenübernahme würden nach Ansicht der Richter nicht rechtfertigen, die EU-Richtlinie vorläufig außer Kraft zu setzen. Das OLG hob mit diesem Beschluss vier anderslautende Urteil aus Vorinstanzen auf.
Das OLG begründet das Urteil damit, dass die Nachteile für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr durch ein Aussetzen der Vorratsdatenspeicherung schwerer wiegen als die finanziellen Interessen der Telekommunikationsunternehmen.
Die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung mit der Verfassung in Einklang zu bringen ist, ist durch dieses Urteil jedoch nicht geklärt. Darüber wird das Bundesverfassungsgericht am 15. Dezember befinden.
Einsatz von KI-Lösungen wirbelt auch in deutschen Unternehmen die Liste der Top-Technologieanbieter durcheinander.
Echtzeitüberweisungen erfüllen die Erwartungen der Nutzer an Geschwindigkeit, sind jedoch anfällig für spezifische Sicherheits- und…
Application Portfolio Management (APM) verspricht Transparenz, mehr IT-Leistung und Effizienz – theoretisch.
Im Berichtszeitraum Mitte 2023 bis Mitte 2024 wurden täglich durchschnittlich 309.000 neue Schadprogramm-Varianten bekannt.
KI kommt in der Cybersicherheit zum Einsatz, etwa um Abweichungen im Netzwerkverkehr zu identifizieren. Ist…
Ungepatchte und veraltetete Maschinen-Software ist ein beliebtes Einfallstor für Hacker, warnt Nils Ullmann von Zscaler…