Bestandteil des neuen Designs ist nach Angaben von Dr. Hans Bernhard Beus, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, auch ein Logo auf der Rückseite, das Internet-Anwendungen, Automaten und Lesegeräte kennzeichnen wird, die das Autorisieren mit dem neuen Personalausweis unterstützen.
Das Besondere am neuen Personalausweis ist, dass die aufgedruckten Informationen im Ausweis zusätzlich digital auf einem RFID-Chip abgelegt werden. So können Dienstleister aus E-Business und E-Government künftig Online-Anwendungen anbieten, bei denen sich die Nutzer mit ihrem Personalausweis anmelden und registrieren.
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Die Daten und Datenübertragungen werden mit Verschlüsselungsverfahren geschützt. Ein Zugriffssystem, das auf staatlich vergebenen Berechtigungszertifikaten basiert, regelt, wer auf welche personenbezogenen Ausweisdaten zugreifen darf. Letztendlich bestimmt der Nutzer, welche Datenkategorien an Anbieter im Internet übertragen werden und gibt sie durch die Eingabe einer sechsstelligen PIN frei.
Der Zugriff auf besonders vertrauliche Informationen, wie das digitale Lichtbild oder freiwillig abgelegte Fingerabdrücke, ist nur hoheitlichen Stellen möglich. Dazu muss der Ausweis zusätzlich optisch gescannt werden, um ein unbemerktes Auslesen zu verhindern. An Diensteanbieter oder über das Internet werden biometrisch nutzbare Daten nicht übertragen.
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