Eine Verwechslung mit Microsofts Bing scheint dem ersten Augenschein nach aber eher unwahrscheinlich.
Die Kläger werfen Microsoft zudem vor, dass Microsoft von der Existenz von ‘Bing!’ wusste und daher eine Strafe erhalten und auch Schadensersatz leisten müsse. Schließlich müsse Bing!, das bereits seit 2000 als Marke geführt wird, wie das Unternehmen auf der Homepage mitteilt, erst wieder beworben werden, um die Konfusion wieder wett zu machen.
Ein Microsoft-Sprecher erklärte indes, dass Microsoft keine Grundlage für eine Klage sieht und auch nicht die Gefahr von Verwirrung für den Anwender besteht.
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