Bitkom: Das kommt 2010 neu auf uns zu

  • Einbaupflicht für intelligente Stromzähler:
    Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes führt zu einer Modernsierung bei der Strommessung. Ab Januar 2010 müssen in Neubauten und bei grundlegenden Renovierungen intelligente Stromzähler installiert (Smart Meter) werden. Die elektronischen Stromzähler können von den Energieversorgern tagesaktuell ausgelesen und der Verbrauch z.B. monatlich abgerechnet werden. Intelligente Stromzähler bringen jedem Einzelnen mehr Transparenz über seinen Stromverbrauch. Die Energieversorger erwarten mittelfristig eine bessere Auslastung ihrer Kraftwerkskapazitäten und der Stromnetze.
  • Geringerer Stromverbrauch im Standby-Betrieb:
    Die Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie der EU werden verschärft. Ab 7. Januar 2010 darf der Stromverbrauch neuer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschaftsbetrieb (Stand-by-Modus) generell zwei Watt nicht überschreiten. Sind sie komplett ausgeschaltet, ziehen aber dennoch Strom aus der Steckdose, muss dieser Wert unter einem Watt liegen. Die Werte werden 2013 nochmals auf ein und 0,5 Watt abgesenkt.
  • ELENA kommt:
    Am 1. Januar 2010 startet das elektronische Verfahren zur Meldung von Arbeitnehmerdaten ELENA (Elektronischer Entgeltnachweis). Das ELENA-Verfahren verpflichtet die Arbeitgeber, bestimmte Daten ihrer Beschäftigten wie Gehalt sowie Arbeits- und Krankheitszeiten monatlich auf elektronischem Weg an die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung (ZSS) zu melden. Ziel ist es, den Meldeaufwand der Arbeitgeber zu reduzieren und die Beantragung sozialrechtlicher Leistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Wohngeld zu vereinfachen. Die Daten werden bei der ZSS in verschlüsselter Form gespeichert und dürfen von Behörden nur mit Einwilligung des Bürgers abgerufen werden. Die bundesweite Anwendung des Verfahrens beginnt im Jahr 2012.

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Silicon-Redaktion

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