Das Einmaleins des Smart Metering
Intelligente Energiezähler, so genannte ‘Smart Meters’, sind seit Monaten in aller Munde. Strom und Gas sollen sie sparen, der Energieverschwendung den Garaus machen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Wo genau kann der Verbrauch abgelesen werden?
Die Anzeige des Verbrauchs erfolgt prinzipiell am Display des Zählers. Da dieser aber in der Regel im Keller angebracht und damit schwer erreichbar ist, werden Alternativen angeboten. “Über ein In-Home-Display können die Kunden ihren Verbrauch genau dort ablesen, wo es für sie im Alltag am praktischsten ist, zum Beispiel im Flur oder im Arbeitszimmer”, sagt Heuell. Eine weitere Möglichkeit ist der Datenabruf im Internet oder über ein Smartphone. “Das Angebot eines Onlineportals oder In-Home-Displays ist nicht verpflichtend. Die Kunden sollten sich im Vorfeld also genau informieren, was ihr jeweiliger Versorger anbietet.”
Welche Rechte und Möglichkeiten habe ich als Verbraucher?
Die Rechte wurden in den Paragraphen 21 und 40 des Energiewirtschaftsgesetzes genau festgelegt. Jeder Nutzer hat demzufolge ab dem 1.1.2010 das Recht, den Einbau eines Smart Meter – unabhängig von Neubau und Totalsanierungen – beim Versorger einzufordern. Ab sofort können Verbraucher darüber hinaus eine halbjährliche, vierteljährliche oder auch eine monatliche Abrechnung einfordern. Zuletzt sind die Versorger ab dem 30.12.2010 verpflichtet, solche Tarife anzubieten, die einen Anreiz zur Energieeinsparung bieten.
“Über das breitere Tarifangebot können sich die Verbraucher in Zukunft ihr individuelles und dem eigenen Lebensrhythmus angepasstes Tarifpaket schnüren”, so Heuell. Für sämtliche dieser Neuerungen gilt: Die Versorger sind zwar verpflichtet, ihren Kunden ein Angebot zu machen – tätig werden müssen sie aber nur auf Anfrage. Ob und inwieweit die Smart Meter in Zukunft also tatsächlich Einzug halten, liegt in erster Linie in der Hand der Verbraucher.