Damit muss rückwirkend zum 1. Januar 2008 bis Ende dieses Jahres pro Computer eine Pauschale von 13,65 Euro (mit Brenner) beziehungsweise 12,50 Euro (ohne Brenner) an die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) gezahlt werden, teilte der Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) am Dienstag mit. Die Einigung sieht weiterhin vor, dass die Hersteller anteilige Pauschalen auch rückwirkend für Rechner zahlen, die zwischen 2002 und 2007 verkauft worden sind. Für diejenigen Hersteller, die dem Kompromiss nicht zustimmen, wollen die Verwertungsgesellschaften Tarife in Rechnung stellen, die um 25 Prozent über den ausgehandelten Sätzen liegen.
Die urheberrechtlichen Abgaben, die von den Verwertungsgesellschaften im Namen von Autoren, Künstlern und Produzenten eingenommen und nach Abzug der internen Kosten ausgeschüttet werden, dienen der Abgeltung für die Erstellung von Privatkopien. Sinn und Zweck der bereits am 23. Dezember 2009 beschlossenen gesetzlichen Regelung ist es, dass die Hersteller und Importeure die Kosten an die Verbraucher weitergeben.
Mit dem nun erzielten Vergleich wird eine mehrjährige Phase der Verhandlungen und Gerichtsverfahren zwischen den Verwertungsgesellschaften und BCH-Mitgliedern über die urheberrechtliche Abgabepflicht von PCs beendet.
Für die Mitglieder des BCH stellt die Vereinbarung allerdings nur einen Kompromiss dar. Er ist hinnehmbar, weil die Hersteller und Importeure damit nach langen Jahren der Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten endlich die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit erhalten. Der Verband, der die Computerhersteller Acer, Fujitsu, Hewlett-Packard, IBM, Medion, Samsung und Sony vertritt, hatte stets die Belastungen angemahnt, die durch den Aufpreis für den Verbraucher entstehen. Eine “grundsätzliche Modernisierung des Urheberrechts und seine Anpassung an das digitale Zeitalter” stehe nach wie vor aus, hieß es.
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