Gemauschel bei Urheberrechtspauschale auf PCs?
Künftig können Verbraucher für ihre Computer mehr zur Kasse gebeten werden. Denn ein in Windeseile gegründeter Bundesverband der Computerhersteller hat sich auf eine PC-Pauschale geeinigt. Damit soll ein seit Jahren schwelender Streit der PC-Hersteller mit den Verwertungsgesellschaften beendet sein. Möglicherweise ist diese Einigung aber auch erst der Anfang eines handfesten Wirtschaftsskandals.
Laut der Einigung des Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) muss rückwirkend zum 1. Januar 2008 bis Ende dieses Jahres pro Computer eine Pauschale von 13,65 Euro (mit Brenner) beziehungsweise 12,50 Euro (ohne Brenner) an die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) gezahlt werden, wie der BCH am Dienstag mitteilte. Die Einigung sieht weiterhin vor, dass die Hersteller anteilige Pauschalen auch rückwirkend für Rechner zahlen, die zwischen 2002 und 2007 verkauft worden sind. Unklar ist bislang, welche Auswirkungen dieses Abkommen auf Hersteller hat, die nicht im BCH vertreten sind.
Die urheberrechtlichen Abgaben, die von den Verwertungsgesellschaften im Namen von Autoren, Künstlern und Produzenten eingenommen und nach Abzug der internen Kosten ausgeschüttet werden, dienen der Abgeltung für die Erstellung von Privatkopien. Sinn und Zweck der bereits am 23. Dezember 2009 beschlossenen Regelung ist es, dass die Hersteller und Importeure die Kosten an die Verbraucher weitergeben.
Für die Mitglieder des BCH stellt die Vereinbarung allerdings nur einen Kompromiss dar. Er sei “hinnehmbar”, weil die Hersteller und Importeure damit nach langen Jahren der Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten endlich die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit erhalten, wie es in einer Mitteilung des BHC heißt. Der Verband, hatte stets die Belastungen angemahnt, die durch den Aufpreis für den Verbraucher entstehen. Eine “grundsätzliche Modernisierung des Urheberrechts und seine Anpassung an das digitale Zeitalter” stehe nach wie vor aus, heißt es weiter.