Laut der Einigung des Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) muss rückwirkend zum 1. Januar 2008 bis Ende dieses Jahres pro Computer eine Pauschale von 13,65 Euro (mit Brenner) beziehungsweise 12,50 Euro (ohne Brenner) an die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) gezahlt werden, wie der BCH am Dienstag mitteilte. Die Einigung sieht weiterhin vor, dass die Hersteller anteilige Pauschalen auch rückwirkend für Rechner zahlen, die zwischen 2002 und 2007 verkauft worden sind. Unklar ist bislang, welche Auswirkungen dieses Abkommen auf Hersteller hat, die nicht im BCH vertreten sind.
Die urheberrechtlichen Abgaben, die von den Verwertungsgesellschaften im Namen von Autoren, Künstlern und Produzenten eingenommen und nach Abzug der internen Kosten ausgeschüttet werden, dienen der Abgeltung für die Erstellung von Privatkopien. Sinn und Zweck der bereits am 23. Dezember 2009 beschlossenen Regelung ist es, dass die Hersteller und Importeure die Kosten an die Verbraucher weitergeben.
Für die Mitglieder des BCH stellt die Vereinbarung allerdings nur einen Kompromiss dar. Er sei “hinnehmbar”, weil die Hersteller und Importeure damit nach langen Jahren der Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten endlich die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit erhalten, wie es in einer Mitteilung des BHC heißt. Der Verband, hatte stets die Belastungen angemahnt, die durch den Aufpreis für den Verbraucher entstehen. Eine “grundsätzliche Modernisierung des Urheberrechts und seine Anpassung an das digitale Zeitalter” stehe nach wie vor aus, heißt es weiter.
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Herzlich willkommen...
... im IT-Mittelalter!
Selbstherrliche Despoten, willfährige Handlanger, Raubritter aller orten und das gemeine Volk versucht, meistens den Kopf aus der Schlinge zu halten! Kommt einem das nicht irgendwie bekannt vor?
Weitere Ausführungen überflüssig!
Abgaben auf alles
Wir leben offensichtlich, wie würde Franz Josef Strauß sagen,
im Zeitalter der Schmarotzer und Schmeißfliegen.
Deutschland ist heute schon fast Bananenrepublik, an jeder Ecke lauert ein marodierender Verwerter und dieses alles wächst sich aus zu einem handfesten Krebsgeschwür, eine Krake mit millionen Armen, und die ganze Rechtsprechung weltfremder Richter geht mit diesem Schmarotzertum konform.
Wann verlangt die Gema eigentlich Gebühren auf Kondome, weil irgendwer mal irgendwann auf einem Datenträger den Orgasmusschrei festgehalten hat, der ja aus der Benutzung eines Kondomes resultieren könnte?
Das ist doch genauso geisteskrank wie unsere Politiker mit der Rundfunkabgabe auf PC´s.
Urheberrechtsabgabe auf Scheibgeräte
oder Schreibutensilien allgemein. Damit kann ich nämlich auch urheberrechtlich geschütztes Material kopieren. Warum ziehen die GEMA und ähnliche Organisationen nicht gleich monatlich von jedem Bundesbürger eine Summe X ein, die dann aufgeteilt wird. Dann muss man sich nicht ständig Gedanken um neue Pauschalen und Abgaben machen. Und man könnte dann gleich nach dem Modell der GEZ jedes Jahr über die Erhöhung der Pauschalen verhandeln.
Wie paradox ist das eigentlich?
Warum verlangen die Verwertungsgesellschaften Abgaben für etwas, was in ihren Augen verboten sein soll? Nach deren Ansicht darf es die Privatkopie doch gar nicht geben, aber Abgaben werden von denen auf jeden Mist erhoben.