Günter Freiherr von Gravenreuth ist tot
Viele haben ihm schon viel Schlechtes gewünscht, das ist aber nun wirklich bitter: Der als “Abmahn-Anwalt” bekannt gewordene Münchener Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat sich das Leben genommen.
Wie die “Welt” berichtet, hat sich der 61-jährige umstrittene Jurist vergangene Nacht selbst mit einer Schusswaffe gerichtet. Gravenreuth soll seine Tötungsabsichten zuvor bekannt gegeben haben. Laut “Focus” hat er einen “letzten Gruß in die Runde” per E-Mail an Bekannten versandt. Darin soll er unter anderem von Finanz- und Gesundheitsproblemen berichtet haben. In wenigen Tagen hätte er zudem seine Haftstrafe antreten müssen.
Wie ausführlich berichtet, war er im vergangenen Jahr vom Berliner Kammergericht zu einer 14 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Sein Revisionsantrag war verworfen, die ursprüngliche Strafe sogar verschärft worden. Initiator dieses Verfahrens war die “taz”, weil Gravenreuth im Mai 2007 die Zeitung abgemahnt hatte. Im Laufe des Verfahrens gab der Anwalt sogar die Domain www.taz.de zur Versteigerung frei und warb auf seiner Homepage dafür. Die taz erwirkte jedoch im Oktober vergangenen Jahres eine einstweilige Verfügung beim Landgericht und stellte Strafanzeige wegen versuchten Betruges – was schlussendlich zu der Verhängung der Haftstrafe führte.
Im April 2008 bereits hatte das Landgericht München I sowohl den Tatbestand der Veruntreuung von Mandantengeldern sowie Urkundenfälschung als erwiesen angesehen. Das Münchner Gericht setzte damals die Haftstrafe von elf Monaten auf Bewährung aus. Das Berliner Gericht dagegen setzte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung fest, da sie dem Angeklagten “keine positive Legal- und Sozialprognose” bescheinigen konnten.
Gravenreuth hatte sich schon viele Jahre vorher selbst als Schreckgespenst der noch jungen Internet-Bewegung in Deutschland in Szene gesetzt. In Wikipedia sind seine Aktivitäten hinlänglich dokumentiert.