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Unternehmen vernachlässigen Compliance

“Bei Unternehmen dieser Größenordnung ist dies eindeutig nicht ausreichend. Unter diesen Voraussetzungen haben Compliance-Bemühungen kaum Aussicht auf Erfolg”, sagt Salvenmoser. Von den befragten Unternehmen halten 61 Prozent ihre Compliance-Ressourcen für ausreichend, während 22 Prozent die vorhandene Ausstattung als “mittelmäßig” und 17 Prozent sogar als “unzureichend” einstufen.

Die Compliance-Verantwortung liegt bei den meisten Unternehmen (69 Prozent) bei der Geschäftsführung, gut sechs von zehn Befragten haben einen Compliance-Beauftragten. Wenn die Zuständigkeit für die Regelüberwachung übertragen wird, liegt diese meist bei der Rechtsabteilung (55 Prozent der Unternehmen), eine eigene Compliance-Abteilung haben nur 29 Prozent der Befragten.

Kunden und Lieferanten bleiben außen vor

Compliance-Programme richten sich bei der großen Mehrzahl der Unternehmen an Führungskräfte (92 Prozent) sowie die weiteren Mitarbeiter (82 Prozent). Externe Personen sind demgegenüber weitaus seltener eingebunden. Nur knapp jedes zweite Unternehmen (47 Prozent) bezieht seine Lieferanten und Subunternehmer in das Regelwerk ein, andere “Drittparteien” (beispielsweise Kunden) werden nur von 39 Prozent der Compliance-Programme angesprochen.

Auch bei der Kommunikation der ethischen und rechtlichen Grundsätze sowie Handlungsanweisungen zeigen sich Defizite. Zwar nutzen 85 Prozent der Befragten unternehmensinterne Kommunikationswege wie Meetings und Rundschreiben und 65 Prozent verfügen über ein Compliance-Handbuch. Externe Adressaten sprechen jedoch selbst die Unternehmen, die diese Zielgruppe in ihrem Compliance-Programm identifiziert haben, nur in zwei von drei Fällen an. Damit kennt jeder dritte unternehmensexterne Geschäftspartner nicht die Regeln, an die er sich halten soll.

Defizite zeigt die Studie auch bei der inhaltlichen Ausrichtung der Compliance-Programme auf. So bleibt der Umgang mit Spenden und Sponsoring bei 30 Prozent der Befragten ungeregelt und gut jedes dritte Unternehmen befasst sich nicht mit wettbewerbswidrigen Absprachen. Zudem haben gut 30 Prozent der börsennotierten Befragten keine expliziten Regeln und Vorkehrungen zur Abwehr von Insiderhandel.

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Silicon-Redaktion

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