Der EVB-IT-Systemlieferungsvertrag regelt den Einkauf von Standardhardware und -software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung. EVB-IT steht dabei für “Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen”.
Mit dem EVB-IT-Systemlieferungsvertrag habe man eine Lücke bei der Beschaffung von IT-Systemen geschlossen, hieß es von der IT-Beauftragten der Bundesregierung, Cornelia Rogall-Grothe, und dem Präsidenten des Bitkom, Professor Dr. August-Wilhelm Scheer. Damit seien die Voraussetzungen für einen rechtssicheren Einkauf und ein transparentes Vergabeverfahren geschaffen. Man hoffe nun auf eine breite Akzeptanz des EVB-IT-Systemlieferungsvertrags bei öffentlicher Hand und Wirtschaft.
Die Politik erarbeitet seit vielen Jahren Rahmenbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen und stimmt diese mit dem Bitkom ab. Angesichts der Summen, welche die öffentliche Hand in IT und deren sichere Anwendung investiert, kommt diesen Einkaufsbedingungen eine erhebliche Bedeutung zu. Die Vertragsmuster sind für die Bundesbehörden verbindlich. Auch Länder und Kommunen wenden die Regelungen überwiegend an.
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