Damit verstoße die Datensammlung des Staates gegen das Telekommunikationsgeheimnis. Der Gesetzgeber müsse ein neues Gesetz verabschieden und die bisher gesammelten Daten seien nun “unverzüglich zu löschen”, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Bei dem Gesetz sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt, begründete der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts seine Entscheidung. Zudem mangele es an einer Sicherheit der gespeicherten Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen.


Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier.
Foto: Bundesverfassungsgericht

Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes. Die Richter erklärten die Vorratsdatenspeicherung als einen “besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis”. Die bisherige Speicherung der Verbindungsdaten ermöglichte inhaltliche Rückschlüsse “bis in die Intimsphäre” eines jeden Bürgers. Adressaten, Daten, Uhrzeit und Ort von Telefongesprächen erlauben, wenn sie über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen, so die Beurteilung der Richter.

Die Beschwerdeführer sehen durch die Vorratsdatenspeicherung vor allem das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Sie halten die anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverbindungen für unverhältnismäßig. Insbesondere machen sie geltend, dass sich aus den gespeicherten Daten Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen ließen.

Die Karlsruher Richter erklärten jedoch die Vorratsdatenspeicherung unter bestimmten Umständen weiterhin für zulässig. Und zwar dann, wenn eine Reihe konkreter Vorgaben zur Verwendung der Daten, zu ihrer Sicherheit bei der Speicherung sowie zur Transparenz bei ihrer Verwendung erfüllt werden. Die Richter stellten in ihrem Urteil nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Laut Urteil sind die Telekommunikationsdaten “für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung” und sollen auch weiterhin die Möglichkeit bieten Straftätern durch die Aufzeichnung von Daten auf die Schliche zu kommen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes spricht den rund 35.000 Bürgern aus dem Herzen, die im umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts gegen das seit 2008 geltende Gesetz Beschwerde eingelegt hatten. Doch einigen Klägern wird die Entscheidung womöglich nicht weit genug gehen – viele hatten gehofft, dass das Gericht die Speicherung an sich für verfassungswidrig erklären würde. Das ist allerdings nicht geschehen.

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Silicon-Redaktion

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  • Richtig so...
    Es kann ja nicht sein, das alle Bürger unter Generalverdacht gestellt werden. Ich hoffe das die Provider jetzt für die Mehraufwände die Regierung zur Verantwortung ziehen. Kosten für Technik und Personal aufgrund eines verfassungswidrigen Gesetzes gehören erstattet, damit die Provider die Ersparnis auch an die Kunden weitergeben können.

  • Möge die Erkenntnis mit Euch sein....
    Diesen aus "Möge die Macht mit Dir sein" abgewandelten Satz sollte man allen Politikern in ihr Schlafzimmer - also in's Abgeordnetenbüro - hängen. Zum wiederholten Mal eine solche Klatsche für eine dilettantische Arbeit und Ausführung bei höchster Bezahlung - die Schamröte sollte den seinerzeitigen Abgeordneten ins Gesicht steigen. Logisch, dass dadurch die Politverdrossenheit zunimmt, wenn es so deutlich wird, dass "die da oben" sich wesentlich mehr Mühe bei der Bewilligung ihrer Diäten geben als bei der Ausführung ihrer eigentlichen politischen Aufgabe, die ihnen jeden Tag beim Betreten des Bundestages über der Fassade entgegenleuchtet: FÜR DAS VOLK !
    Habt ihr das vergessen ????? Und wundert Euch nicht, wenn "euer" Volk Euch nicht mehr will und entweder nicht wählt oder die Piratenpartei....

  • Mein Eindruck ...
    ... gut so ! Wenigstens noch einige vernünftige Menschen in der roten Richter-Robe in Karlsruhe ! Nachdem die Parteien seit einigen Jahren (und nat. deren Politiker) sich ausschliesslich mit Themen der Selbstdarstellung
    beschäftigen und an der Quelle der Ursachen nichts ändern, wundert mich dieses Urteil nicht. Nur 35.000 Leute in einem Staat von > 80 Millionen Bürger und Bürgerinnen bringen eine solche Petition ein ? Macht mich irgendwie nachdenklich ....

  • Was ist eigentlich ein Politiker?
    Es war einmal eine Zeit, als die Wirtschaft noch funktionierte, da hat man häufig die Meinung gehört, man sollte Politiker ordentlich bezahlen, dann kommen auch die richtigen Fachleute in die Politik.

    Nun, die Wirtschaft kränkelt und selbst verwöhnte IT-Profis verdienen eher mittelmäßiger. Somit wäre der Zustand hergestellt, dass Politiker in Relation außergewöhnlich gut verdienen. Was aber hat sich an der Qualifikation dieser Spezies geändert - nichts!

    Nach wie vor dominieren in der Politik Anwälte (meiner fragt immer noch nach der Fax-Nummer), Lehrer und andere Schönsprecher, fachliche Qualifikation für das jeweilige Resort als Politiker sucht man aber vergeblich.

    So erklärt sich nach meinem Empfinden auch die geringe Zahl der Protestler (35K von 80M), die meisten anderen verstehen wohl noch weniger worum es geht!

    Peter Marxbauer
    http://www.marxbauer.de

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