“Fahrzeughalter und Fahrer müssen auch in Zukunft soweit wie möglich selbst darüber bestimmen können, welche Daten über sie registriert, an Dritte übermittelt oder in der Werkstatt ausgelesen werden”, sagte Schaar. Die bei der Fahrzeugnutzung entstehenden Daten seien überwiegend personenbezogen und nicht etwa Eigentum der Hersteller.
Die Nutzer müssten erkennen, welche Daten von Navigationshilfen, Mobilfunkeinrichtungen oder Notrufsystemen gespeichert werden. Diese Informationen dürften nur in dem wirklich erforderlichen Umfang und nur mit Kenntnis und mit Einwilligung der Nutzer an die jeweiligen Wartungs-und Serviceunternehmen übertragen werden.
Schaar fordert, den Datenschutz bereits im Systementwurf zu berücksichtigen (Privacy by Design). Nur so ließe sich verhindern, dass der gläserne Bürger im gläsernen
Auto in allen seinen Aktivitäten durchleuchtet werde. Schaar kündigte an, dass er die von Staat und Wirtschaft betriebenen Projekte zur Verkehrstelematik und Fahrzeugsicherheit “kritisch und konstruktiv” begleiten wird.
Moderne Fahrzeuge erkennen zum Beispiel nicht nur ihren Halter mit Hilfe biometrischer Merkmale, sondern analysieren auch das Fahrverhalten. Sie intervenieren, wenn Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen, etwa wegen mangelnder Spurtreue. Die Speicherung umfangreicher Nutzungsdaten ermöglicht fahrerbezogene Profile, die von der Werkstatt oder sonstigen Dritten ausgelesen werden können. Führt der Fahrer ein aktiv geschaltetes Handy mit oder enthält das Auto einen entsprechenden Chip, ist seine Bewegung bereits jetzt in Echtzeit zu verfolgen.
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