iTunes und Co: Pink Floyd zieht vor Gericht
Als EMI die jungen Briten 1964 unter Vertrag nahm, wurde Musik fast ausnahmslos auf Schallplatten gepresst. Heute werden die meisten Lieder nicht mehr auf Alben verkauft, sondern in Form von einzelnen Liedern in Dateien.
Und eben daran stoßen sich Pink Floyd. Es soll nun in dem Verfahren geklärt werden, ob EMI die Lieder auch einzeln verkaufen darf und wie hoch die Tantiemen sind, die die Musiker für ihre Werke bekommen.
Pink Floyd argumentiert, dass die Lieder nur im Kontext des Albums verkauft werden dürfen. Das sieht zumindest der Vertrag vor, den die Musiker mit EMI haben, argumentiert Pink-Floyd-Anwalt Robert Howe. Der Verlag habe daher kein Recht, die Lieder zum Beispiel auf iTunes einzeln anzubieten.
EMI hält dagegen, dass sich der Vertrag nur auf physische Tonträger beziehe und nicht auf die Online-Vermarktung.
Die Tantiemen aus diesen Online-Verkäufen sind derzeit in einem Vertrag aus den späten 90er-Jahren geregelt. Pink Floyd will nun vor Gericht die Frage noch einmal klären lassen, wie zwischen Direktvermarktung durch den Verlag und dem Verkauf über Portale wie iTunes unterschieden werde.