“Das Berufungsgericht hat das Urteil der Vorinstanz in vollem Umfang bestätigt”, sagt Loudon Owen, Vorstandsvorsitzender von i4i. Zusätzlich habe das Gericht eine ausführliche Analyse zum Vorwurf des Vorsatzes in der Sache durchgeführt. “Die Feststellung, dass Microsoft vorsätzlich i4is Patente verletzt hat, bleibt bestehen.”
Im Mai 2009 hatte ein Gericht in Texas Microsoft zur Zahlung von 200 Millionen Dollar verurteilt. Im August wurde zudem ein Verkaufsverbot gegen Microsofts Textverarbeitung Word verhängt. Das daraufhin angestrengte Berufungsverfahren verlor der Softwareanbieter im Dezember 2009.
Die jetzige Entscheidung erging aufgrund einer von Microsoft im Januar beantragten Anhörung. Nach Ansicht des Unternehmens steht das Berufungsurteil im Widerspruch zu Präzedenzfällen, bei denen es um den Ablauf von Gerichtsverfahren und die Ermittlung von Schadenersatz geht.
Laut i4i berät das Gericht derzeit noch über einen Antrag von Microsoft zu einer sogenannten ‘En Banc’-Anhörung, an der alle Richter des Bundesberufungsgerichts beteiligt sind. Sie ist die letzte Instanz, bevor Microsoft den Obersten Gerichtshof anrufen kann. Für deutsche Anwender hat der Streit keine Folgen, alle MS Office-Versionen sind verfügbar.
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