Wie berichtet wollte die Band verhindern, dass ihre Lieder beispielsweise auf iTunes einzeln herunterladbar angeboten werden. Sie dürften nur im Gesamtzusammenhang eines Albums angeboten werden, so die Musiker. Das sehe der Vertrag vor, den die Musiker mit EMI haben, erklärte Pink-Floyd-Anwalt Robert Howe im Vorfeld des Verfahrens vor dem Londoner High Court.
Dem gab das Gericht grundsätzlich recht. EMI wurde zudem zu einer vorläufigen Zahlung von umgerechnet 44.000 Euro verurteilt. Aber dies ist nicht das Ende der Auseinandersetzung.
Der Richterspruch lässt offenbar vielfältige Interpretationen zu. “Das Urteil verpflichtet uns keineswegs dazu, den Vertrieb einzelner Songs einzustellen”, ließ EMI verlauten. “Wir werden daran festhalten, die Musik von Pink Floyd digital und in anderen Formen zu vermarkten.”
Als EMI die jungen Briten 1964 unter Vertrag nahm, wurde Musik fast ausnahmslos auf Schallplatten gepresst. Heute werden die meisten Lieder nicht mehr auf Alben verkauft, sondern in Form von einzelnen Liedern in Dateien.
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