Nach einem Bericht des “Handelsblatts” wird der ehemalig Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke deshalb nicht angeklagt werden können. Der Rechtsanwalt Michael Hoffmann-Becking hatte Ricke und den ehemaligen Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel 2005 beraten, als die Telekom illegal Telefonate von Aufsichtsräten, Journalisten und Betriebsräten ausspionierte.
Der Belastungszeuge hatte bei der ersten Verhörung Ricke und Zumwinkel zunächst belastet, sich dann aber auf seine Schweigepflicht berufen. Der Ermittlungsrichter wollte ihn nicht zu einer Aussage zwingen. Es ist daher ganz wahrscheinlich, dass deshalb auch Zumwinkel verschont bleibt.
Die Bonner Staatsanwaltschaft will das Ermittlungsverfahren bis Ostern abschließen. Bei der Bespitzlungsaffäre vor rund zwei Jahren hatte damals der konzerninterne Geheimdienst versucht, zum Beispiel über den Abgleich von Verbindungsdaten eine Person auszumachen, die interne Informationen an die Presse weitergegeben hatte. Die Affäre hatte in der Öffentlichkeit für viel Aufruhr gesorgt.
Erst Anfang Februar waren wieder neue Bespitzlungsfälle der Deutschen Telekom bekannt geworden. Es handelte sich um Ausforschungen von Mitarbeitern und deren Gesprächspartnern. Dabei sei das Privatleben und das persönliche Umfeld durchforscht worden. Auch die Finanzsituation der Ausgespähten wie auch die Telefonverbindungen seien überwacht worden. Zudem sei es zur Durchsuchung von Arbeitsplätzen gekommen.
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