Am 12. April findet die Versteigerung von Frequenzen durch die Bundesnetzagentur statt. Hierunter fallen auch die Rundfunkfrequenzen im Bereich 790 bis 862 MHz, die durch den Umstieg von analoger Terrestrik auf DVB-T frei wurden. Das freigewordene Spektrum soll für den Einsatz von Mobilfunkdiensten zur flächendeckenden Breitbandversorgung zur Verfügung stehen.
Dies könne aber den TV-Empfang stören, sagt Hans-Joachim Kamp, ZVEI-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachverbands Consumer Electronics. “Ein Handy kann das Fernsehbild stören, wenn es in unmittelbarer Nähe auf dem Wohnzimmertisch liegt.” Wenn künftig Handys auf der Basis der wesentlich stärkeren LTE-Technik in Kabelanlagen und TV-Empfangsgeräte funkten, werde sich das Problem dramatisch verschärfen.
LTE-Wellen könnten auch durch Stahlbetonwände dringen und in einem großen Radius Störungen an Fernsehgeräten verursachen. Selbst bei nur mittlerer Funkleistung störe LTE den DVB-T-Empfang über die Dachantenne im Umkreis von bis zu 45 Metern.
Kamp: “Die gefährdeten Produkte reichen von USB-Sticks und DVD-Rekordern über Set-Top-Boxen bis hin zu hochwertigen Flachbildschirmen.” Die Bundesregierung nehme deren Entwertung offenbar zugunsten der Mobilfunkbetreiber in Kauf. Bis heute gebe es keine Aussage der Bundesnetzagentur, wie die im Markt befindlichen Geräte geschützt werden. Der ZVEI sehe hier dringenden Klärungsbedarf.
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