EU will Internetsperren durchsetzen
Die jüngste Initiative von EU-Kommissarin Cecilia Malmström ist für die Bundesregierung ein Schuss vor den Bug. Malmström will mit den “dunklen Ecken des Internets aufräumen” und will deshalb alle EU-Staaten verpflichten, den Zugang zu kinderpornographischen Webseiten zu blockieren. Der Zoff in der schwarz-gelben Regierungskoalition ist vorprogrammiert.
“Die Kommission legt an diesem Montag einen Richtlinienentwurf vor, der zumindest innerhalb der Europäische Union mit den dunklen Ecken des Internets und den kriminellen Bildern von Kindesmissbrauch aufräumen soll.” Malmström ist überzeugt davon, dass es keine andere Wahl gibt: “Handeln wir nicht, so könnten die potentiellen Nutzer solcher Websites das betrachten derartiger Bilder mit der Zeit womöglich als normal ansehen.”
Einen entsprechenden Richtlinienentwurf gibt es bereits. Nach Informationen der FAZ beinhaltet er 22 Straftatbestände, die die Mitgliedsstaaten in internationales Recht aufnehmen müssten. Darunter das sogenannte Grooming, der Versuch, in Online-Netzwerken Kinder ausfindig zu machen, um diese später zu missbrauchen. Bestraft werden soll auch, wer Kinder zu sexuellen Darbietungen etwa vor einer Webcam veranlasst.
Zusätzlich zu Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie sollen in Zukunft auch das gezielte Suchen nach und das Betrachten derselben im Internet strafbar sein. Damit will die EU-Kommission dem Umstand Rechnung tragen, dass Kriminelle eine Strafe umgehen könnten, indem sie Fotos direkt im Netz ansehen oder Videos streamen, ohne die entsprechenden Dateien auf dem eigenen Rechner zu speichern.
Ergänzt werden die Bestimmungen zur Strafverfolgung durch Opferschutz- und Präventionsmaßnahmen. Dazu zählt die Kommission die Sperrung kinderpornographischer Websites, die die Zugangsanbieter technisch umsetzen sollen. In der konkreten Ausgestaltung der Sperrtechnik und des Verfahrens wird den EU-Staaten ein Spielraum zugestanden. Sie könnten die Provider – wie in Italien praktiziert – gesetzlich in die Pflicht nehmen. Sie könnten aber auch – wie in Großbritannien – der Internetwirtschaft die Einrichtung eines Sperrsystems überlassen.