Die Klage gegen ELENA ist gewissermaßen die Fortsetzung der Vorratsdatenbeschwerde. Denn im Urteil der Karlsruher Richter steht der Satz: “Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland.”
Dennoch ist der Erfolg der Verfassungsbeschwerde gegen ELENA alles andere als vorprogrammiert. So erwartet der ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller nicht, dass der elektronische Entgeltnachweis gekippt wird.
“Das Bundesverfassungsgericht wird nicht nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip entscheiden. Die Richter werden sich eher damit auseinandersetzen, welche Daten gesammelt werden dürfen und welche nicht.” 22.000 Klagen seien für das Bundesverfassungsgericht nicht schwerwiegend. “Schwerwiegender sind Argumente, die die Verfassungswidrigkeit nachweisen”, sagt Möller.
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