Diese vermeintliche Ausrichtung werde zum einen die Interoperabilität der IT-Systeme und die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und öffentlichen Verwaltungen erschweren. Zum anderen würden dadurch auf die Steuerzahler höhere Kosten zukommen.
Hintergrund des Hilferufs der Open-Sourcler: Seit dem 1. April dieses Jahres ist in der Bundesrepublik Deutschland der IT-Staatsvertrag in Kraft. In seiner Folge wird ein IT-Planungsrat aus Vertretern von Bund und Ländern zusammentreten, der auf Grundlage der vom Bundestag verabschiedeten Leitlinien künftig die IT-Politik Deutschlands bestimmen wird. In diesen Grundsätzen ist unter anderen vorgeschrieben, der IT-Planungsrat solle die “vorrangige Verwendung bestehender Marktstandards” in der IT der deutschen öffentlichen Verwaltung vorantreiben.
Auf europäischer Ebene arbeitet die EU-Kommission an einer neuen Version des “European Interoperability Framework” (EIF), das seit 2004 die Interoperabilität der IT-Systeme verschiedener Behörden vereinfachen soll. Im November letzten und im März dieses Jahres sind Entwürfe für eine zweite Version an die Öffentlichkeit gelangt, die eher eine Verschlechterung als eine Verbesserung der ersten EIF-Version erwarten lassen. Obwohl es offenbar heftigen Widerspruch gab, bringt auch das aktuelle Dokument “Draft 03/2010” keine auch nur ansatzweise akzeptable Definition, was offene Standards ausmacht. Vielmehr soll alles als offen und akzeptabel gelten, was Marktrealitäten und Budgetbedingungen der Behörden entspreche.
Nach Ansicht von LiSoG und LIVE sind offene Standards keine Beliebigkeiten, sondern lassen sich unzweideutig definieren. Es gibt dazu beispielsweise die AEIOU-Kriterien. Nach denen sind offene Standards:
“Marktstandards zu fordern, heißt nichts anderes, als bestehende Monopole im IT-Bereich zu festigen”, so Elmar Geese, Vorsitzender des Linux-Verbands. In Richtung EU merkt er an: “Schwammige Formulierungen bewirken nur das exakte Gegenteil einer Standardisierung.” Es sei den Bürgern nicht zuzumuten, dass sie möglicherweise bestimmte proprietäre Software kaufen müssten, um mit Ämtern elektronischen Datenaustausch zu betreiben. Geese: “Unter solchen Vorzeichen würde E-Government ad absurdum geführt. Große Teile der Gesellschaft könnten daran nicht teilhaben.”
Für Thomas Uhl, stellvertretender Vorsitzender der LiSoG, ist das Thema von entscheidender Bedeutung für die uneingeschränkte Nutzung offener Software. “Offene Standards sind die Grundlage für Interoperabilität und einen fairen Wettbewerb”. Uhl betont weiter: “Bei der LiSoG beschäftigen wir uns stark mit der Interoperabilität zwischen Open-Source- und proprietärer Software. Die Integration von ‘closed’ und ‘open source’ sowie die Erarbeitung und Pflege eines LiSoG Cloud Stacks zur gemeinsamen Definition von Standards stehen hierbei im Vordergrund unserer Arbeit.”
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