Ein Beispiel: Ein älterer, gehbehinderter Mann lässt sich von seinem Transport-Rollstuhl in die Stadt zum Einkaufen fahren. Das Gerät findet den Weg von allein, nachdem sein Besitzer ihm das Ziel eingegeben hat. Unterwegs weicht der Rollstuhl einem Hindernis aus und bringt dadurch einen Radfahrer zu Sturz, der schwere Kopfverletzungen erleidet. Wer ist rechtlich für die Folgen verantwortlich: der ältere Mann, der Hersteller des Rollstuhls, der Programmierer?
Mit Fragen wie diesen beschäftigt sich ein neues Forschungsprojekt an der Universität Würzburg, das die Deutsche Forschungsgemeinschaft mit 200.000 Euro unterstützt. Sein Name: “Robotik und Recht”; seine Initiatoren: der Jurist Professor Eric Hilgendorf und der Robotik-Experte Professor Klaus Schilling. In den kommenden drei Jahren wollen sie gemeinsam mit Wissenschaftlern unter anderem aus Tübingen und Bonn untersuchen, welche Probleme auftauchen, wenn Roboter immer selbstständiger werden, und wie der Gesetzgeber darauf reagieren muss.
“Schon heute gibt es Roboter, die in der Lage sind, Wege autonom zurückzulegen und dabei innerhalb eines gewissen Rahmens Entscheidungen selbst zu treffen, erklärt Dr. Susanne Beck. Die Juristin ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Hilgendorf und wird an dem neuen Forschungsprojekt arbeiten. Allein schon die Frage, wie solch ein Fahrzeug versichert sein muss, ist von einer befriedigenden Antwort weit entfernt: “Das läuft momentan wie bei einem Mofa – ohne dass dabei berücksichtigt wird, dass der Roboter autonom fährt”, sagt Beck. Eine Lösung, die weder den Hersteller noch den künftigen Besitzer zufriedenstellen kann.
“Wenn es um Roboter geht, ist aus rechtlicher Sicht derzeit wenig geregelt. Richtlinien zur Orientierung fehlen weitgehend und die Diskussion ist noch ganz am Anfang”, sagt Hilgendorf. Das soll das Forschungsprojekt ändern. Dabei entwickeln die Experten auch Szenarien, die aussehen als seien sie direkt aus dem Kino-Hit “Avatar” entnommen.
Für Parkinson-Patienten gibt es beispielsweise schon heute die Möglichkeit, sich einen Hirnschrittmacher einsetzen zu lassen, der mit elektrischen Impulsen einige Symptome dieser Krankheit lindern kann. Allerdings hat sich bei manchen Patienten gezeigt, dass der Schrittmacher gleichzeitig deren Sexualtrieb steigert. “Wenn ein Betroffener dann einen Dritten sexuell nötigt: Kann man ihn rechtlich dafür verantwortlich machen?”, fragt Beck. Oder, umgekehrt: Darf der Staat solche Schrittmacher einsetzen, um bei Sexualstraftätern den Trieb zu dämpfen?
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... wieso so eng gedacht ...
Macht das einen Unterschied, nur weil es hier um körperlich greifbare Dinge geht. Seit vielen Jahren werden Systeme eingesetzt, die zumindest zum Teil eigenständige Entscheidungen treffen (z. B. Finanz- und Börsensoftware, intelligente Verkehrsleitsysteme, etc). Wer haftet denn, wenn ganze Märkte zusammebrechen, weil eine derartiges System Fehlentscheidungen getroffen hat? Auf jeden Fall ist zumindest die Dimension eine andere, wie bei dem intelligenten Rollstuhl, der versehentlich eine rote Ampel überfährt!! Rechtlich sicher kein einfaches Thema; nur sollte man sich erst überlegen, wer den Totalschaden bezahlt, bevor man anfängt aus dem Kratzer im Lack ein Problem zu machen!!!