Mit Artikel 91c Grundgesetz, dem Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze und dem am 1. April 2010 in Kraft getretenen IT-Staatsvertrag sind die rechtlichen Grundlagen für eine Bund-Länder-übergreifende IT-Zusammenarbeit gelegt. Aufgabe des IT-Planungsrats ist es nun, diesen Rechtsrahmen mit Leben zu füllen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik und diesjährige Vorsitzende des IT-Planungsrats, Cornelia Rogall-Grothe, zeigte sich mit der Sitzung zufrieden: “Uns allen ist klar, dass sich weder der Bund noch einzelne Länder leisten können, die Entwicklungen auf dem Gebiet der IT und des E-Government alleine zu bewältigen.” Mit dem IT-Planungsrat habe man die Chance, Erleichterungen für Bürger und Unternehmen auf den Weg zu bringen und IT-Standards zu setzen.
Der IT-Planungsrat koordiniert die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der IT, legt fachübergreifende Interoperabilitätsstandards und Sicherheitsstandards fest, steuert E-Government-Projekte und übernimmt die Aufgaben für das sogenannte Verbindungsnetz, das einen sicheren Datenaustausch über Verwaltungsgrenzen hinweg ermöglichen soll. Durch die Schaffung des IT-Planungsrats wurden die bisherigen Strukturen vereinfacht, da in ihm vielfältige Gremien der IT-Steuerung aufgegangen sind.
Franz Josef Pschierer, IT-Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung, hat die Einsetzung des IT-Planungsrates begrüßt. Gerade bei der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern könne der IT-Planungsrat auch nach dem Mehrheitsprinzip entscheiden.
Pschierer: “Da viele Aspekte von E-Government den Bund und die Länder gleichermaßen betreffen, werde ich darauf achten, dass es keine Alleingänge des Bundes gibt.” Zudem wolle er durch eine Abstimmung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten im IT-Planungsrat die Belange des Datenschutzes vertreten.
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