Google lichtet derzeit nicht nur Deutschlands Straßenzüge ab, sondern kartiert gleichzeitig auch private WLAN-Netze. Ein Unding, nicht nur für die Verbraucherschutzministerin, sondern auch für den Beauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, wie er in seinem Blog festhält.
Nun wolle sich Aigner in den nächsten Tagen mit Vertretern des Unternehmens treffen, um mehr Klarheit über Googles Vorgehen zu bekommen. Gegenüber dem Spiegel erklärte sie: “Was den Schutz personenbezogener Daten betrifft, lässt Google leider jede Sensibilität vermissen.” Die Kommunikation Googles in dieser Sache nennt sie eine “Zumutung”. Bei dem Treffen wolle sie endlich Klarheit darüber, “welche personenbezogenen Daten von Google gespeichert werden, wie sie vernetzt und vermarktet werden. Bisher hat sich Google um eine Antwort gedrückt”.
Schaar habe ebenfalls erst vergangene Woche von der Tatsache erfahren, dass Google auch die Lage von Basis-Stationen von Privatleuten festhält. Deutschlands oberster Datenschützer erklärt dazu: “Rechtswidrig ist die Erfassung, weil sie ohne Rechtsgrundlage und ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgt. Auch eine Abwägung zwischen den Unternehmensinteressen und den schutzwürdigen Belangen der Betroffenen ist offensichtlich unterblieben. Eine solche Abwägung hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dazu geführt, dass die flächendeckende Erfassung der privaten Funknetze hätte unterbleiben müssen.” Die Übermittlung und Speicherung der Daten ins Ausland habe seiner Ansicht nach ebenfalls durch die entsprechende Datenschutzbehörde genehmigt oder geprüft werden müssen.
Googles Street View ist jedoch nur das prominenteste Beispiel für die systematische Erfassung von Daten durch ein privates Unternehmen. Auch das teilweise aus Bundesmitteln finanzierte Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen kartiert derzeit WLAN-Basisstationen, um damit unter anderem eine Alternative zu GPS zu ermöglichen.
Google hingegen erklärt, dass die Kartierung der WLAN-Basisstationen kein Geheimprojekt gewesen sei, dass diese Daten anonymisiert werden und die Erhebung damit im Rahmen der deutschen Gesetze stattfinde. Doch Aigner stimmt mit der Meinung von Peter Schaar überein und bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Vermessung. Es müssen geprüft werden, so die Ministerin, ob Street View “rechtlich überhaupt zulässig” ist.
Niemand kritisiert derzeit das Fraunhofer Institut, doch zahlreich sind derzeit die Gegner von Street View. Aigner stoße sich, wie sie im Spiegel-Interview erklärt, vor allem daran, dass die Privatwohnungen und Häuser “für alle Welt einsehbar ins Internet gestellt und mit anderen Daten verknüpft werden.”
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Kartengrafik mit Löschanfragen und Artikeltext sachlich falsch
Die in der Karte dargestellten Löschungen von Google Inhalten beziehen sich überhaupt nicht auf Street View, sondern auf von staatlichen Stellen und Gerichten veranlasste Löschungen im Google Suchindex, z.B. in Bezug auf Seiten mit staatsfeindlichen Inhalten.
Demnach ist auch die Aussage des Artikels falsch, nur Brasilien lasse häufiger Einträge aus Street View löschen als Deutschland.
Der Artikel verfälscht die Wirklichkeit in unzumutbarer Weise und beeinflusst die öffentliche Meinung zu Street View auf der Grundlage bewusst falsch platzierter Informationen. Der Redakteur dieses Artikels musste wissen, dass er die Wirklichkeit falsch darstellt, denn er hat selbst einen Link zu einem anderen Artikel in silicon.de geschaltet, der erklärt, dass es sich bei der Statistik um eine Zählung staatlicher Eingriffe in die Google Suchmaschine handelt.
Grafik-Untertitel mittlerweile geändert
Die Grafik-Beschriftung wurde mittlerweile berichtigt. Unklar bleibt im Artikel aber immer noch, was die von staatlichen Stellen gelöschten Google-Suchmaschinen-Einträge mit Street View zu tun haben sollen. Ich bringe dies hier nur deshalb so vehement zur Sprache, weil in den vergangenen Wochen sehr viele Artikel online erschienen sind, die viele falsche Infos verbreitet haben und damit dazu beitragen, dass bei den Nutzern ein falscher Eindruck entsteht, Häuserfotos im Internet zu zeigen, sei etwas Schlimmes.
Fahrzeugkontrolle
Sie schreiben, der Zugang zum Aufnahme Auto wurde verweigert. Alleine schon der Aufbau ist nicht zugelassen und läßt jeder Zeit eine Fahrzeugkontrolle mit Beschlagnahme des KFZ's zu. Diese Ausrede ist also sehr fadenscheinig.