Der Gesetzentwurf liegt der Neuen Osnabrücker Zeitung vor. Sie zitiert wörtlich aus dem Artikel 2 des ‘Gesetzes zur Förderung der Löschung kinderpornografischer Inhalte’: “Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Zugangserschwerungsgesetz außer Kraft”. Das Löschgesetz schreibt also das endgültige Aus für Internet-Sperren in Deutschland fest.
Bislang regieren Union und FDP entlang einer Kompromisslinie. Nach ihr blieb das von der schwarz-roten Vorgängerregierung beschlossene Sperrgesetz zwar in Kraft, für eine Testphase wurde aber nur gelöscht anstatt gesperrt. Die so gemachten Erfahrungen sollten in das neue Gesetz einfließen.
“Alle bisher vorliegenden statistischen Erhebungen zeigen, dass kinderpornografische Inhalte in erster Linie auf Servern in Staaten mit ausgebauter Internet-Infrastruktur zu finden sind”, heißt es nun in der Begründung des Entwurfs. In diesen Staaten sei es sehr wohl möglich, eine schnelle Löschung zu erreichen. Diese Argumentation war eines der Hauptargumente der Gegner des ursprünglichen Sperrgesetzes.
Artikel 1 des neuen Löschgesetzes weist nun dem Bundeskriminalamt (BKA) eine zentrale Position im Kampf gegen Kinderpornographie im Internet zu. Das BKA soll den Informationsaustausch zwischen Behörden von Bund, Ländern und anderen Staaten sowie mit der Internetwirtschaft weltweit verbessern. Ziel sei eine “konsequente und effiziente Löschungsstrategie”, für die Meldewege “kurz und effizient” sein müssten.
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