“Auf Google sei kein Verlass. Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein”, sagte der Justizsenator Till Steffen von den Grünen. Deshalb sei eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes unumgänglich. Steffen vertraut keine Sekunde dem Google-Karten-Dienst. Auch CDU-Politiker hatten sich negativ über den Google-Service geäußert.
Nach dem Gesetzentwurf, der am 7. Mai in den Bundesrat eingebracht werden soll, müssten Unternehmen Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich machen, ehe sie Bilder ins Internet einstellen oder im Rahmen eines anderen Dienstes, etwa eines Navigationssystems, bereitstellen, berichtet Spiegel Online. Einen großen Teil der geforderten Einschränkungen erfüllt Google auf freiwilliger Basis bereits schon.
Die Originalfotos ohne die Verpixelung müssten nach einem Monat gelöscht werden. Die Aufnahmen wären vorher anzukündigen. Nach dem Entwurf dürfen abgebildete Personen die Löschung verlangen, auch wenn ihr Gesicht gepixelt ist. Auch Hauseigentümer und Mieter hätten ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht gegen die Abbildung des Gebäudes. Bei Verstößen soll ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro fällig werden.
Speicherung von WLAN-Netzen
Nicht, dass Google ‘nur’ die Straßen und Häuser in ganz Deutschland abfotografiere – nein, vor kurzem wurde erst bekannt, dass auch private WLAN-Netze durch den Suchmaschinenriesen “ausspioniert” werden. Datenschützer hatten dieses Vorgehen scharf kritisiert.
Hierzu erklärte der Hamburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Professor Dr. Johannes Caspar: “Das Vorgehen von Google ist nicht akzeptabel. Zu keiner Zeit war dieses rechtswidrige Scannen Gegenstand der geführten Gespräche über Google Street View. Die Betreiber von WLAN-Netzen haben von der heimlichen Speicherung ihres Netzwerks nichts bemerkt. An einer Verhinderung insbesondere der öffentlichen Verbreitung des Verschlüsselungsstatus haben sie aber ein großes Interesse. Informationen über den Verschlüsselungsstatus sind höchst missbrauchsanfällig und können durchaus dazu führen, dass entsprechende Daten als Wegweiser für Schwarzsurfer genutzt werden. Ich fordere daher den sofortigen Ausbau aller entsprechenden Scanner. Die Fahrten für Google-Street-View dürfen erst wieder aufgenommen werden, wenn Google auf den Boden unserer Vereinbarung vom Juni 2009 zurückkehrt und die datenschutzwidrigen Fahrten zum Netzwerkscanning einstellt.”
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