Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland haben im Rahmen der Schonfrist bis zum 31. Mai die Gelegenheit, sich unter schonfrist.info registrieren zu lassen. Vom Zeitpunkt der Registrierung an wird die BSA 30 Tage lang keinen Hinweis rechtlich verfolgen, der auf illegale Software in diesem Unternehmen hindeutet. Ausgenommen sind bereits laufende Gerichts- oder Strafverfahren und außergerichtliche Auseinandersetzungen aufgrund der Benutzung unlizenzierter Software von BSA-Mitgliedsfirmen. Auf Wunsch kann die BSA auch Kontakt zu Software-Herstellern herstellen, um die Details von Lizenzmodellen und -anforderungen zu klären.
Nach eigenen Angaben reagiert die BSA mit diesem Schritt auf Hinweise, die bei ihr seit dem Start der TV-Kampagne ‘Es gibt gute Gründe, illegale Software zu melden’ eingegangen sind. Die starke Resonanz auf die TV-Kampagne habe die BSA überrascht, sagte Georg Herrnleben, EMEA-Direktor der BSA. “Leider wurden wir einmal mehr davon überzeugt, dass eine hohe Anzahl von Geschäftsführern eine deutliche Erinnerung an ihre Pflichten in Bezug auf korrekte Softwarelizenzierung brauchen, um aktiv zu werden.” Mit der Schonfrist wolle man einen Anreiz liefern, sich selbstverantwortlich um die Legalisierung der Firmen-Software zu kümmern. “Gleichzeitig haben Unternehmen durch die Registrierung bei uns genug Zeit, dies in Ruhe zu tun.”
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