“Je geringer die Hürden sind, Widerspruch gegen eine Veröffentlichung bei Street View einzulegen, desto besser ist es”, erklärte Ingolstadts Rechtsreferent Helmut Chase in einem Gespräch mit silicon.de. Daher begrüße Chase den von Aigner ausgehandelten Kompromiss. Der Stadtrat von Ingolstadt hatte Mitte April bei Google “eine Löschung aller Liegenschaften, die nicht von touristischem Interesse sind” beantragt. Damit wolle man in Kindergärten, Altenheimen und Schulen die Privatsphäre sicherstellen.
Wie Google gegenüber der dpa mitteilt, sei es jedoch nicht möglich, dass ganze Gemeinden pauschal für ihre Bürger Widerspruch einlegen könnten. “Wir brauchen eine Rückmeldung von jedem einzelnen”, so Google-Sprecher Kay Oberbeck. Jeder Bürger solle individuell entscheiden dürfen, ob er die Aufnahmen seines Hauses löschen oder in der Street View Datenbank lassen will.
Auch Sachsens Verbraucherschutzministerin Christine Clauß (CDU) will die Bürger des Bundeslandes für das Thema sensibilisieren. “Überlegen Sie sich gut, ob Sie ein Bild Ihres Hauses mit Adresse im Internet sehen wollen”, so Clauß. Das Unternehmen habe sich verpflichtet, die Einsprüche umzusetzen. Allerdings müsse der Bürger selbst aktiv werden, wenn er keine Veröffentlichung wünsche. “Insofern sollte sich niemand auf eine ferne gesetzliche Regelung verlassen, sondern sich umgehend mit seinen Widerrufsrechten befassen”, erklärt Sachsen Verbraucherministerin mit Blickrichtung auf den Gesetzesentwurf den der Hamburger Senat auf den Weg bringen möchte.
In dem formlosen Anschreiben an Google sollte das betroffene Gebäude anhand von Besonderheiten wie Bepflanzung, Farbe oder Balkonen näher beschrieben werden, um die Identifizierung auch unabhängig von der Hausnummer zu erleichtern. Zusammen mit dem Deutschen Städtetag arbeite Google laut eigenen Angaben derzeit an einem Verfahren, um Sammelwidersprüche vereinfacht und möglichst unbürokratisch zu ermöglichen.
In welchen Gebieten die Google-Mobile unterwegs sind, veröffentlicht Google jeweils zwei Monate im Voraus. Auf der Seite weist Google zudem noch einmal ausdrücklich auf die Möglichkeit des Einspruchs hin und bietet dort auch einen Mustertext für das Anschreiben.
Adressen für die Lösch-Anträge
Per Mail unter:
streetview-deutschland@google.com
Oder als Brief an:
Google Germany GmbH
betr.: Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
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