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Sammelwiderspruch gegen Google Street View erlaubt

Wie das Verbraucherschutzministerium mitteilt, akzeptiert Google jetzt auch Sammelwidersprüche. Das war bislang nicht der Fall: Lediglich Einzelpersonen, die Besitzer oder Mieter eines Hauses sind, hatten bisher die Möglichkeit, eine Löschung der Aufnahmen des Gebäudes zu beantragen. Laut Google entsprechen die gemachten Zusagen im Wesentlichen denen, die man bereits 2009 gegenüber der Stadtverwaltung von Hamburg gemacht hatte.

Mit dem Einverständnis zum Sammelwiderspruch ist der wortstark ausgeführte Streit zwischen Verbraucherministerin Ilse Aigner und Google vom Tisch. Dennoch will Aigner den Weg für Street View erst dann freigeben, wenn “alle Einsprüche berücksichtigt sind”.


Deutschland ist Aigner-Land. Diese Karte zeigt, in welchen Gebieten Street View derzeit verfügbar ist. Hierzulande herrschen vor allem weiße Flecken vor. Street View darf erst dann starten, wenn alle Löschanträge der Bürger eingearbeitet worden seien, teilt die Verbraucherschützerin mit. Quelle: Google.

“Bevor der Dienst im Internet freigeschaltet wird, müssen die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten vollständig unkenntlich gemacht werden”, erklärte Aigner nach dem Gespräch mit Vertretern des Internetportals. “Wer nicht auf dem Präsentierteller der digitalen Welt landen will, kann jederzeit Widerspruch einlegen und seine Daten löschen lassen”, so Deutschlands oberste Verbraucherschützerin. Privates müsse auch künftig privat bleiben, betonte sie. Um ihre Privatsphäre besorgte Bürger, so Aigner, könnten auch Vorsorglich eine ‘Löschung’ beantragen. Damit würden die betreffenden Aufnahmen erst gar nicht den Weg ins Netz finden.

“Bevor der Dienst im Internet freigeschaltet wird”, so das Verbraucherschutzministerium, “müssen die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten vollständig unkenntlich gemacht werden. Auch die Rohdaten der beanstandeten Aufnahmen sind unkenntlich zu machen”.

Nach Vorstellung Aigners könnten zum Beispiel in Rathäusern Listen ausliegen, in denen sich Eigentümer und Mieter aus einer Straße oder eines Viertels von der Erfassung ausnehmen lassen können. Voraussetzung ist jedoch, dass wirklich jeder einzelne Bewohner einer Straße eine Löschung beantrage.

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Silicon-Redaktion

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